Aufwandsentschädigung für Probanden in klinische Studie
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Herr Thomas,
ich habe in 2017 in einer klinische Studie teilgenommen und dafür zirka 300 Euro als Aufwandsentschädigung bekommen. Ich habe gar kein anderes Einkommen in diesem Jahr gehabt.
2018 habe ich schon 1900 Euro als Aufwandsentschädigung bekommen. (Ich war wieder ein Probanden in einer klinische Studie, ich habe nur Reisekosten gehabt.)
Wie soll ich dieses Einkommen der Steuerbehörde melden? (Ich würde es online machen.) Eine Steuernummer habe ich schon. (Ich besitze eine Wohnung und zahle Grundsteuer dafür.)
Danke für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Miklos Kedves
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Honorare eines Probanden für wissenschaftliche Untersuchungen sind sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG.
Sie tragen das (2017) in der Anlage SO zur Einkommensteuererklärung Zeile 8 bis 13.ein.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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