Aufhebungsvertrag oder Kündigung ?
Fragestellung
Sehr geehrter Herr RA Spitz,
ich darf Ihnen zunächst, wenn auch relativ spät, ein gutes,
erfolgreiches und natürlich gesundes Jahr 2017 wünschen.
Darüber hinaus habe ich ein kleineres Problem zu lösen:
Meine Frau (z. Zt. auf Fortbildung) arbeitet als Managerin
in einer Pharma-Firma und ist für Klinik-Studien zuständig.
Da jedoch 1 strategische Firmen-Neuausrichtung ansteht,
wird ihr Arbeitsplatz demnächst wegfallen und ihr wurde ...
... daher vom CEO in 12/16 ggf. 1 Weiterbeschäftigung als
Key Account Manager - im Verkauf - in Aussicht gestellt.
Der involvierte Betriebsrat soll sich bis ~Ende 03/17 dazu
äußern - alles ungewiss, Koll. kündigen alle reihenweise.
Meine Frau hat 1 neue Firma ab 01.04.17 und daher um
vorzeitige Vertrags-Auflösung gebeten. Wurde gerade ...
... heute bewilligt. Jedoch soll SIE nun kündigen laut AG -
ist das okay? Oder sehen Sie da vielleicht Fallstricke?
Hinzu kommen Zielvereinbarungsprämie 2016 & das AG-
Zeugnis, was bei Kündigung dann nicht erwähnt wird ??
Anbei übersende ich 'mal die 2 relevanten Mails für Sie
zum Einlesen und bedanke mich im Voraus bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Weiss
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die ergänzend übermittelten Unterlagen. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage möchte ich Ihnen in Beantwortung Ihrer Fragen Folgendes mitteilen:
1. Frage ("Jedoch soll SIE nun kündigen laut AG - ist das okay? Oder sehen Sie da vielleicht Fallstricke?") Da Ihre Frau ab dem 1. April 2017 eine neue Anstellung hat (und somit kein Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen wird), macht es rechtlich keinen Unterschied, ob das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag oder per Eigenkündigung seitens Ihrer Frau beendet wird. Der Arbeitgeber hat sich im Vorfeld mit einer Fristverkürzung bei der Eigenkündigung ausdrücklich einverstanden erklärt. Folglich entstehen auch insoweit keine Nachteile. Als Forumlierung hinsichtlich der von Ihrer Frau noch auszusprechenden Eigenkündigung schlage ich vor: "Sehr geehrte Frau Sittner, unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 7. März 2017 kündige ich hiermit das bestehende Arbeitsverhältnis absprachegemäß zum 31. März 2017......"
2. Frage ("Hinzu kommen Zielvereinbarungsprämie 2016 & das AG-Zeugnis, was bei Kündigung dann nicht erwähnt wird ??") Ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Die Art und Weise der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirkt sich weder auf Zahlungs- noch auf den Zeugniserteilungsanspruch aus. Sollte Ihrer Frau noch an einem Zwischenzeugnis gelegen sein (das Recht hierauf besteh), sollte sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen. Im übrigen wurde die Erteilung eines Endzeugnisses seitens des Arbeitgebers in der E-Mail vom 7. März 2017 ausdrücklich zugesagt.
Fall Sie noch Fragen haben sollten, bitte ich um Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz, M.A.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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können Sie mir bitte noch eine Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages Ihrer Ehefrau übermitteln? Vielen Dank!
Mit freundlichen Güßen
Klaus Spitz
sorry, hat etwas länger gedauert. Anbei im Anhang noch der aktuelle Arbeitsvertrag. Danke im Voraus und Ihnen einen erholsamen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Weiss
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz
> meine Frau hat über 6 Monate statt D-Südhälfte auch noch die Nordhälfte kommissarisch, unentgeltlich und erfolgreich gemanaged - also etwa 150 % Zielerfüllung;
> da die Fa.sich offensichtlich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, wollen die sicher auch beim Bonus sparen;
> zudem hat die Vorgesetzte meiner Frau, dr. Flechsig, ebenfalls gekündigt zum 01.05.17 - daher wurde vor 5 Wochen 1 Zwischen-Zeugnis ertbeten - Ergebnis: NULL;
MfG Rüdiger Weiß
ich darf Ihnen im Namen meiner Frau für Ihre juristische Hilfestellung danken & werde, wie von Ihnen empfohlen, handeln. Bei etwaigen Komplikationen würde ich dann gern Ihre weitere Hilfe in Anspruch nehmen. Ich danke nochmals für Ihre Bemühungen und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Weiß