Arbeitzimmer mit gepl. Vermietung an AG schon absetzbar?
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrter Damen und Herren,
Bisher haben wir seit 2003 anteilige Kosten für ein Arbeitszimmer (im Eigenheim) als Werbungskosten geltend gemacht.
Seit 06/2013 gibt es hierzu, bedingt durch einen Arbeitgeberwechsel, einen Mietvertrag mit dem neuen AG (Mieteinnahmen < Kosten)
In 05/2013 haben wir ein Baugrundstück gekauft (anders Bundesland) und 2014 mit einem Neubau zur späteren Eigennutzung in 2015 begonnen.
Auch im Neubau, wird es nach Fertigstellung ein Arbeitszimmer zur Vermietung an meinen AG geben. Aktuelles Eigenheim wird dann verkauft...
Können wir für 2013 schon anteilige Ausgaben (Notar, Schuldzinsen) im Rahmen der späteren geplanten Vermietung geltend machen? Umzug ist nicht beruflich bedingt. Arbeitszimmer zwingend, da kein Arbeitsplatz in der Firma zur Verfügung steht. Vielen Dank,
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Morgen und vielen dank für Ihre Anfrage!
Sie können bereits in 2013 Vorlaufkosten, wie Notarkosten, Schuldzinsen, Gerichtsgebühren, steuerlich ansetzen. Bei den Kosten ist zu unterscheiden, ob diese am Ende als Anschaffungs- und Herstellkosten (AHK) über 50 Jahre abzuschreiben sind oder sofort abzugsfähig sind.
Sofort abzugsfähig - also dann in 2013 - sind Schuldzinsen und Geldbeschaffungskosten (z.B. die Notar- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit einer Grundschuldbestellung).
AHK werden "gesammelt" und mit Beginn der Vermietung (also wohl ab 2015) erfolgt die "Aktivierung" und entsprechend die Abschreibung.
Aber wie gesagt, bis dahin sind eben die genannten Vorlaufkosten 2013 und 2014 selbstverständlich abzugsfähig.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Onlinesteuerberater aus Bielefeld
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Gerne wieder.
Antwort des Experten: Danke.
Eine Nachfrage habe ich noch, falls möglich.
Ohne Mietvertrag hatte ich in der Vergangenheit die anteiligen Kosten als Werbungskosten geltend gemacht und voll anerkannt bekommen.
Sind diese Kosten mit Mietvertrag nun auch Werbungskosten oder sind das dann Verluste aus "Vermietung/ Verpachtung"?
Da der Mietvertrag erst in 2014, rückwirkend zu 06/2013 abgeschlossen wurde und die Miete somit erst 2014 überwiesen wurde, bin ich ja für 2013 zumindest mit dem Bestandseigentum noch flexibel. Ggf. beantrage ich aber die Übernahme nach 2013.
Ja, das ganze sind dann Verluste/Gewinne aus Vermietung und Verpachtung.
Wenn der Anteil Arbeitszimmer ca. 5% der Gesamtfläche (Wohn + Nutz) ist, darf ich dann auch nur 5% anteilig abzetzen, oder alles da 2013 noch nicht klar war, wie das Verhältnis wohnen: arbeiten sein wird?