Arbeitszeugniskorrektur
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Ortemann,
generell möchte ich wissen, ob die Tätigkeit in Teilzeit und das bis Homeoffice im Zeugnis erwähnt werden muß. Nein derzeitiges Zeugnis ist sehr gut, jedoch wird eben dies nicht erwähnt. Zwischen Wohnort und Arbeitsstätte liegen 300 km. Einem potentiellen neuen Arbeitgeber könnte ich das bei Nichterwähnung nicht plausibel erklären. Ich habe den Eindruck, dass sich dieses Weglassen negativ auswirkt, oder würde die Erwähnung negativ sein? Auf die positive Bewertung der sozialen Kompetenz beispielsweise? Ist es außerdem nicht sinnvoll, meine internen Weiterbildungen im Einzelnen im Zeugnis zu erwähnen?
Vielen Dank im Voraus.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt zu beantworten ist:
1.
Wenn die Tätigkeit in Teilzeit ausgeübt wurde, ist dies grundsätzlich im Zeugnis zu erwähnen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Umfang der Teilzeittätigkeit fast einer Vollzeittätigkeit entspricht. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn in dem Unternehmen eine 38 Stunden-Woche gilt und die "Teilzeittätigkeit" 35 Stunden in der Woche umfasst. In diesem Fall muss in dem Zeugnis nicht erwähnt werden, dass der Arbeitnehmer in Teilzeit gearbeitet hat.
2.
Eine Tätigkeit im Home Office muss nicht erwähnt werden. Es ist auch nicht üblich, dies zu erwähnen, da es letztlich nicht entscheidend ist, von wo aus der Arbeitnehmer seine Tätigkeit erbracht hat. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich um ein größeres Unternehmem handelt, das an verschiedenen Standorten tätig ist. Falls der Arbeitnehmer dann nur in einem bestimmten Betrieb oder einer bestimmten Betriebsstätte des Unternehmens an einem Standort tätig gewesen ist, wird dies im Zeugnis aus Klarstellungsgründen in der Regel erwähnt.
3.
Grundsätzlich ist es auch nicht nachteilig, wenn die Tätigkeit im Home Office in einem Zeugnis nicht erwähnt wird. Dies kann sogar eher vorteilhaft sein. Viele Arbeitgeber stehen Home Office-Regelungen immer noch skeptisch gegenüber, da sie befürchten, dass der Arbeitnehmer dann nicht so effektiv arbeiten könnte wie wenn er vor Ort in dem Unternehmen tätig ist. Falls die Home Office-Tätigkeit in dem Zeugnis erwähnt wird, kann ein potentieller Arbeitgeber daher unter Umständen sogar befürchten, dass Sie ein solches Anliegen - auch wenn kein Anspruch auf Tätigkeit im Home Office besteht - an ihn richten werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Sitz des neuen potentiellen Arbeitgebers sich weiter von Ihrem Wohnort entfernt befindet. Grundsätzlich ist es daher überhaupt nicht nachteilig, wenn die Home Office-Regelung im Zeugnis nicht erwähnt wird.
Dabei ist auch zu berücksictigen, dass es heutzutage viele Arbeitnehmer gibt, die unter der Woche am Sitz Ihres Arbeitgebers eine kleine Wohnung unterhalten und dann am Wochenende zu Ihrer Familie fahren bzw. zwischen Ihrem Wohnort und der ersten Arbeitsstätte pendeln.
Falls es aufgrund der Teilzeittätigkeit aber eher unrealistisch ist, dass Sie zwischen Ihrem Wohnort und der 1. Arbeitsstätte gependelt sind, kann man die praktische Ausgestaltung der Tätigkeit auch im Vorstellungsgespräch noch erläutern. Aufgrund des Umstandes, dass viele Arbeitgeber einer Tätigkeit im Home Office (noch) skeptisch gegenüber stehen, empfehle ich, von einer Erwähnung im Zeugnis abzusehen.
4.
Die interne Weiterbildung gehört in ein Zeugnis. Üblicherweise wird hierzu folgende Formulierung gewählt:
"Er / sie hielt ihr Wissen stets auf dem aktuellsten Stand und hat die von uns gebotenen Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung immer sehr gewinnbringend genutzt." oder alternativ: ".....immer mit großem Erfolg genutzt."
Falls Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
Sie möchten Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen?
Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von unseren Anwält*innen schnell und zuverlässig erstellen oder prüfen!
Falls Sie das Kind hauptsächlich betreut haben, wäre es in der Tat nicht so realistisch, dass Sie dann nur unter der Woche mit Kleinkind an einem anderen Standort sind. In diesem Fall könnte man noch einen HInweis darauf aufnehmen, dass Sie zum Teil im Home Office gearbeitet haben. Prinzipiell würde ich aber eher davon abraten, da dies bei Arbeitgebern heute (leider) oft noch ein k.o.-Kriterium ist und im Zeugnis auch nicht erwähnt werden muss. Sie können ja zum Beispiel auch vorübergehend ganz an dem anderen Ort gewohnt haben.
Wenn es sich um sehr wichtige und herausgehobene Weiterbildungen handelt, können 1 oder 2 exemplarisch im Zeugnis aufgeführt werden. Das Zeugnis sollte aber nicht mit der Erwähnung aller Kurse überfrachtet werden, wenn Sie zum Beispiel an insgesamt 10 Weiterbildungen teilgenommen haben.
Melden Sie sich gern, wenn noch Fragen bestehen.