Arbeitszeugnis Rollow(TOPFLOOR) - Henke
Fragestellung
Lieber Herr Hesterberg,
im Anhang der Entwurf zu einem fehlenden Arbeitszeugnis aus meiner Beschäftigungszeit 2005 bis 2012.
Können Sie dieses bitte prüfen und eventuelle Verbesserungsvorschläge machen?
Da ich als Geschäftsführer tätig war und ich mit der Auflösung des Unternehmens ausgeschiedene bin habe ich das ganze auf das private Papier des damaligen Firmeneigentümers gesetzt. Ist das glaubwürdig? Seien sie bitte so lieb, wenn Sie Rechtschreib- und Kommafehler entdecken, dass sie diese markieren/ korrigieren. Ich habe derzeit niemand der es in dieser Hinsicht gegenlesen könnte
Danke,
mit freundlichen Grüßen
Jörg Henke
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrter Fragesteller,
leider hat ein Gerichtstermin doppelt solange gedauert wie vermutet, weshalb ich erst vor 5 Min. wieder am PC sitzen kann. Sie bekommen auf jeden Fall noch heute Abend die Antwort.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben. Bei Rückfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
ich habe einen Vortext zum Zeugnis verfasst, in dem der Firmeneigentümer Roland Rollow seine Funktion und Position erklärt. Ich hoffe es macht für den lesenden die Sache verständlich. Entsprechend entfällt für meine Begriffe dann auch die Notwendigkeit der Angabe einer Postion bei der Unterschrift.
Mit Ihrem Kommentar: (sofern dieses von Ihnen selbst angefertigt wurde, auf dem entsprechenden Firmenpapier, ist es kein Problem, wenn es vom Arbeitgeber entsprechend abgezeichnet wird)
kann ich ansonsten nicht umgehen.
Wie sehen sie das?
Liebe Grüße
Jörg Henke
Liebe Grüße
Jörg Henke
Liebe Grüße
Jörg Henke