Arbeitszeugnis Prüfen - Premium / wie Tel. besprochen.
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Ordemann,
wie vorhin telefonisch besprochen das Arbeitszeugnis zur Prüfung. MIt der bitte um aufschlüsselung in die einzelnen Bereiche und Noten und nach Kommentar von Frau B. die Formulierungsvorschläge.
mit freundlichen Grüßen
L.D. yXp
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Hier noch eine Anmerkung:
Ach ja und bezügl. dem oft geschriebenen "stets zur vollsten" hatte meine Chefin ein Gerichtsurteil gefunden, dass es dieses Wort "vollsten" nicht wirklich gibt und Sie es daher auch nicht im Zeugnis verwenden möchte und deswegen die Note 1 anders formuliert hat.
Dies nur noch als weitere Info für Sie.
Vielen Dank.
MfG J. B.
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrte Mandantin, vielen Dank nochmals für Ihren Auftrag. Ich habe Ihr Zeugnis eingehend geprüft. Im Einzelnen ist hierzu folgendes anzumerken: 1. Der Einleitungssatz ist in Ordnung. Ich nehme an, dass die Bezeichnung "kaufmännische Mitarbeiterin" auch mit der Angabe Ihrer Position in Ihrem Arbeitsvertrag übereinstimmt. 2. Es folgt dann die kurze Beschreibung des Unternehmens. Dies ist ebenfalls korrekt, wenngleich auch etwas kurz gehalten. 3. Sodann werden die Aufgaben im Einzelnen erwähnt. Die Darstellung ist relativ ausführlich, was positiv zu bewerten ist. Ich schlage aber in der Darstellung und auch sprachlich ein paar marginale Änderungen vor. Im Einzelnen: - Einleitungssatz: "Die Aufgabenbereiche von Frau B. in unserem Unternehmen umfassten insbesondere die Buchhaltung, die Personalverwaltung und das Office Management. Zu Ihren Aufgaben gehörten unter anderen:" - der 2. Punkt in der Aufzählung sollte mE wie folgt formuliert werden, da dies wohl gemeint ist.: " die Überwachung der termingerechten Forderungsbegleichung in Euro und Fremdwährung" - bei dem 6. Punkt sollte möglichst noch weiter ausgeführt werden, was mit der OP Listen-Führung genau gemeint ist - auch sollte der Begriff "Mitarbeiterkonten" möglichst noch näher spezifiziert werden: Handelt es sich hierbei um die Personalverwaltungskonten? Dann sollte dies hier auch erwähnt werden, damit auch Ihre Verantwortung in diesem Bereich noch stärker zum Ausdruck kommt. Mit dem Begriff "Mitarbeiterkonten" könnten sonst zum Beispiel auch reine Zeiterfassungskonten oder Urlaubskonten gemeint sein. Daher sollte an dieser Stelle eine Konkretisierung erfolgen. - beim vorletzten Punkt passt das Wort "Ansprechpartner" sprachlich nicht in die Aufzählung. Daher sollte hier besser der Begriff "Betreuung" der Kundenverbände..... gewählt werden. 4. Die Leistungsbeurteilung ist insgesamt recht knapp gehalten. Die wichtigste Formulierung ist die zusammengefasste Leistungsbeurteilung, die hier in dem folgenden Satz zum Ausdruck kommt: ".....ihre Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden". Dieser Satz entspricht der Note "1". Richtig ist zwar, dass es das Wort "vollste" in der deutschen Sprache eigentlich nicht gibt bzw. diese Formulierung nicht ganz korrekt ist. Allerdings hat sich dieser sprachliche Purismus in der Zeugnissprache nicht durchgesetzt. Hier gibt es ganz klare Regeln. Das bedeutet, wenn es eine "1" sein soll, muss es auch heißen "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit". Stünde hier nur das Wort "volle" wäre es eben nur eine "2". Allerdings gibt es auch alternative Formulierungen, die auch der Note 1 entsprechen. Und das ist bei der hier gewählten Formulierung der Fall. Hier muss dann wiederum nicht der Begriff "vollste" stehen. Hier reicht die "volle Anerkennung" für eine "1" aus. Am geläufigsten ist allerdings die zuerst genannte Formulierung mit der "stets vollsten Zufriedenheit". Wenn sich Ihre Chefin damit so schwer tut, kann man alternativ auch die von ihr gewählte Formulierung nehmen. 5. Zu der Leistungsbeurteilung an sich ist anzumerken, dass sie sich aus den folgenden Komponenten zusammensetzt, die auch in einem Zeugnis erwähnt werden sollten und möglichst auch in dieser Reihenfolge: - Arbeitsbereitschaft und Arbeitsbefähigung - Wissen und Weiterbildung - Arbeitsweise -zusammengefasste Leistungsbeurteilung In Ihrem Zeugnis ist diese Reihenfolge nicht stringent eingehalten. Die Formulierungen sind im einzelnen wie folgt zu bewerten: - zeichnete sich stets durch einen gewissenhaften und konzentrierten Arbeitsstil aus: Note 2 - zeigte Eigeninititative und belegte selbstständig Weiterbildungen und Online-Schulungen: Note 3 - war auch in schwierigen Situationen in hohem Maße belastbar: Note 2+ Beim letzten Punkt fehlt das Wort "stets" damit es eine "1" ist. 6. Es folgt dann die Darstellung des Sozialverhaltens, die auch recht knapp gehalten ist. Es fehlt auch die Bewertung des Verhaltens gegenüber Externen. Im Einzelnen entsprechen die Formulierungen den folgenden Noten: - wurde sie gleichermaßen geschätzt: Note 2- - sie verhielt sich jederzeit loyal: Note 2 - sie genoß dabei unser uneingeschränktes Vertrauen: Note 2 Auch beim letzten Punkt fehlt das Wort "jederzeit" damit es eine "1" ist. 7. Bei der Angabe des Grundes des Ausscheidens sollte möglichst noch ergänzend angegeben werden, warum Sie auf eigenen Wunsch ausscheiden. Meist wird hier erwähnt "um eine andere Aufgabe zu übernehmen". Dies solltee dann möglichst noch ergänzt werden. Es fehlt auch der Ausdruck des Bedauerns für Ihr Ausscheiden. Der Arbeitnehmer hat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber keinen Anspruch darauf, dass dies mit aufgenommen wird. Der Arbeitgeber hat hier einen Ermessensspielraum. Es wird Ihnen dann im Folgenden aber für Ihre Leistung gedankt. Hier sollte von "gute" bzw "sehr gute" Leistung gesprochen werden. Der Schlussatz ist wiederum in Ordnung 8. Das Zeugnis muss aber als Ausstellungsdatum den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tragen, hier also den 30.09. 2017. Ich habe den Passus mit der Leistungsbeurteilung und dem Sozialverhalten nochmals neu formuliert und füge ihn zu Ihrer Information als word-Dokument bei. Der Passus in Klammern würde jeweils einem "sehr gut" entsprechen. Ohne diese Passagen in Klammern entsprechen die Formulierungen einem "gut". Ich empfehle Ihnen, nochmals an Ihren Arbeitgeber herantzutreten mit der Bitte, die vorgenannten formalen und inhaltlichen Änderungen vorzunehmen und auch die Leistungsbeurteilung und das Sozailverhalten - wie vorgeschlagen - neu zu formulieren. Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gern. Ich habe noch eine Bitte: Sie hatten auch Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung übermittelt. In den meisten Fällen treten die Rechtsschutzversicherungen im Arbeitsrecht aber nur dann ein, wenn zum Beispiel eine Kündigung droht oder eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss, um seine Rechte zu wahren. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie mit Ihrer Versicherung vorab kurz klären könnten, ob auch im Fall einer außergerichtlichen Beratung zur Zeugnisberichtigung Rechtsschutz gewährt wird. Sollte dies der Fall sein, würde ich noch die Deckungszusage beantragen. Mit freundlichen Grüßen Uta Ordemann Rechtsanwältin
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vielen Dank für Ihre tolle Bewertung.
Falls noch einmal Fragen auftauchen sollten, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit besten Grüßen
Uta Ordemann
ich habe heute einmal mit unserer Rechtschutzversicherung (Alte Leipziger) gesprochen und Herr Schmid hatte mir zugesichert dass Sie die Kosten für die Zeugnisprüfung gerne dort als Schadensmeldung anfordern können.
Da meine Chefin zur Zeit im Urlaub ist, habe ich bislang noch kein Feedback aufgrund meiner Email über das geprüfte Zeugnis erhalten. Nur rein zur Info.
Viele Grüße
J. B.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Dürfte ich Sie dann noch kurz bitten, mir das von yourXpert zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular unterzeichnet über den upload-Bereich zu übermitteln? Ich würde dann die Deckungszusage bei Ihrer Versicherung einholen.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
ich wollte Sie nur kurz darüber informieren, dass die Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung gestern rausgegangen ist. Sobald mir die Rückäußerung Ihrer Versicherung vorliegt, komme ich wieder auf Sie zu.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Mit freundlichem Gruß
Uta Ordemann
bereits heute habe ich die Deckungszusage Ihrer Versicherung erhalten, die ich zu Ihrer Infomation hier hochgeladen habe. Ihre Versicherung ist über den Sachverhalt der Zeugnisprüfung über yourXpert informiert.
Bitte reichen Sie die Rechnung von yourXpert für die Zeugnisprüfung unter Bezugnahme auf diese Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein.
Falls noch einmal Fragen auftreten sollten, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
jetzt habe ich Ihren Namen versehentlich wieder nicht ausgeschrieben, da ich zwischendurch noch kontrolliert habe, ob das Dokument schon hochgeladen ist. Ich bitte Nachsicht.
Mit den besten Grüßen
Uta Ordemann
Mit den besten Grüßen
Uta Ordemann