Arbeitsvertrag - Verlängerung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Pilarski,
ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag vom 07.03.16 bis 28.02.17.
Kurz vor Weihnachten 2016 erhielt ich von meinem Arbeitgeber einen Dreizeiler in welchem er mir mitteilt, dass sie sich freuen, meinen Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern bis zum 28.02.18. Unterschrieben hat der Geschäftsführer. Ein Feld für eine weitere Unterschrift meinerseits war nicht vorgesehen und wurde somit auch nicht unterschrieben. Es diente also der reinen Information.
Nun habe ich nach Auslaufen des Vertrages normal weitergearbeitet ohne dass ein weiterer Vertrag oder ein Schreiben mit Verlängerungserklärung zur Unterzeichnung ausgehändigt wurde.
Jetzt meine Frage: Ist es korrekt, dass ich einen neuen Vertrag oder zumindest eine Verlängerungsvereinbarung hätte unterschreiben müssen und ich nun somit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher Kündigungsfrist gerutscht bin? Oder habe ich durch Arbeitsantritt nach Ablauf des 1. Vertrages die befristete Verlängerungsmitteilung meines AGs akzeptiert?
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Laura Euba
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eingangs teile ich mit, dass eine abschließende Beurteilung Ihrer Rechtsfrage ohne die Einsicht in Ihren Arbeitsvertrag und die Verlängerungsschrieben nicht möglich ist.
Grundsätzlich sind Arbeitsverträge auch wirksam, wenn sie mündlich geschlossen werden. Für Arbeitgeber gibt das Nachweisgesetz vor, dass die wesentlichen Bedingungen schriftlich niederzulegen sind. Befristete Verträge bedürfen der Schriftform, vgl. § 14 Abs. 4 TzBfG. Ein ohne Beachtung der Schriftform geschlossener befristeter Arbeitsvertrag ist nicht wirksam befristet. Dass heißt, in diesem Fall liefe ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Folge wären dann gesetzliche Kündigungsfristen und unter Umständen die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes.
Wie gesagt, könnte eine abschließende Beurteilung nur unter Vorlage der Arbeitsverträge und Verlängerungsschreiben erfolgen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen dennoch weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe nochmal in meinem Vertrag geschaut. Hier stand absolut nichts bzgl. einer Verlängerung bzw. wie damit am Ende umgegangen wird. Im Verlängerungsscheiben steht genau das wie ich es oben geschrieben habe.
Verstehe ich es in dem Fall richtig, dass damit dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist?
Vielen Dank nochmal vorab für eine kurze Bestätigung.
Ich wünsche einen schönen Sonntag.
dann gilt das von mir Gesagte. Ich würde vorbehaltlich der Durchsicht des Arbeitsvertrags davon ausgehen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist.
Gruß