Arbeitsvertrag ohne Probezeit - Konsequenzen?
Fragestellung
Mir liegt ein Arbeitsvertrag ohne Erwähnung einer Probezeit vor.
Es ist nur erwähnt dass die Kündigungsfrist 3 Monat zu Quartalsende beträgt.
Welche Konsequenzen hat dies für mich bzgl. Kündigung in den ersten 6 Monaten?
Nachteile für mich?
Welche Konsequenzen hat das für den Arbeitgeber?
Mit welchen Fristen kann und mit/ohne Begründung er mir kündigen?
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Antwort von Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank, dass Sie sich an yourxpert gewandt haben.
Wenn keine Probezeit vereinbart ist, gilt nicht die 14 tägige Kündigungsfrist des § 622 III BGB. Dieser lautet: "Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber und auch für Sie beträgt 3 Monate zum Kalendervierteljahr. Daher könnte z.B. eine Kündigung im Mai erst zum 30.09.2019 ausgesprochen werden, unabhängig davon, dass das Arbeitsverhältnis erst kurze Zeit besteht.
Weil Im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die verlängerte Kündigungsfrist auch für die Kündigung des Arbeitnehmers (was heute üblich ist) gilt, können Sie auch nur mit dieser Frist kündigen.
Bei über 6 monatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Ab diesem Zeitpunkt kann der Arbeitgeber nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen kündigen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Gilt ihre Erklärung auch obwohl nicht explizit im AV steht "auf Probezeit wird verzichtet"?
ja, gilt Sie. Die Probezeit muss ausdrücklich vereinbart sein, damit § 622 II BGB Anwendung findet.
Ich wünsche Ihnen frohe Ostern und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser; LL.M.
Rechtsanwalt