Arbeitsverhältnis Reinigungskraft Versetzung
Fragestellung
Kann ein Schulhausmeister eine Reinigungskraft um setzten lassen, obwohl es mit der Reinigung allen in Ordung ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ich gehe hier von einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis aus, ansonsten teilen Sie mir bitte Gegenteiliges mit (ein Beamtenverhältnis dürfte jedoch nach dem Anschein und nach der Schilderung des Sachverhalts von Ihnen nicht vorliegen).
Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktions- oder Weisungsrechts durchaus berechtigt sein, den Arbeitnehmer zu versetzen beziehungsweise umzusetzen, wenn er dabei die Grenzen des billigen Ermessens nicht überschreitet.
Dieses kann grundsätzlich auch dann stattfinden, wenn die Arbeitsleistung an sich in Ordnung ist, jedoch müssen besondere betriebliche Gründe dafür angeführt werden, die sachgerecht für die Umsetzung erscheinen.
Entscheidend ist jedoch zudem, was sich insbesondere aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergibt.
Grundsätzlich dürfen nur gleiche Arbeiten dauerhaft übertragen werden.
Ansonsten bleibt dem Arbeitgeber nur eine so genannte Änderungskündigung, die an sich wie jede andere Kündigung zu behandeln und zu begründen ist (bei größeren Betrieben - mehr als 10 Mitarbeiter - greift das Kündigungsschutzgesetz ein; darüber hinaus ist in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern in jedem Versetzungsfall der Betriebsrat, sofern vorhanden, anzuhören und seine Zustimmung einzuholen).
Wenn Sie der Betroffene sind, sollten Sie sich eine schriftliche Begründung vom Arbeitgeber einholen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen