Arbeitsunfall
Beantwortet von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M. in unter 2 Stunden
Fragestellung
vor 2 Jahren hatte ich einen Arbeitsunfall.
Beim nach Hause gehen bin ich vor meiner Haustür gestürzt. Diagnose Oberschenkelhalsbruch-
künstliches Hüftgelenk. Mittlerweile bin ich in Rente.
Von meiner privaten Unfallversicherung bekam ich die Gebühren für Krankenaufhalt und Reha
erstattet.
Meine Frage wäre: muß meine Private Unfallversicherung auch für den Unfall bezahlen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich beantworte Ihr Anliegen auf Basis Ihrer Angaben folgendermaßen:
"Meine Frage wäre: muß meine Private Unfallversicherung auch für den Unfall bezahlen."
Ich interpretiere Ihre Frage dahingehend, dass Sie wissen möchten, ob Sie gegebenfalls gegenüber der Private Unfallversicherung noch weitere unfallbedingte Leistungen beanspruchen können.
Kernstück des Leistungskataloges der Privaten Unfallversicherung ist die sogenannte Invaliditätsleistung, d.h. eine Kapitalleistung welche aufgrund dauerhafter Beeineinträchtigungen aus dem Unfall gezahlt wird. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustandes nicht erwartet werden kann.
vgl. § 180 VVG.
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__180.html
Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass Sie eine solche Kapitalleistung bislang nicht erhalten haben.
Ob Sie nach dem unfallbedingten Oberschenkelhalsbruch und dem künstlichen Hüftgelenk dauerhaft beeinträchtigt sind, kann ich nicht beurteilen, da dies eine medizinsiche Frage in Ihrem Einzelfall ist und entsprechend vom Arzt festgestellt werden muss.
Je nach Schweregrad einer festgestellte Invalidität zahlt der Versicherer anteilig auf Basis der vertraglich vereinbarten Summe. Bitte schauen Sie diesbezüglich in Ihre Vertragsunterlagen, was und in welcher Form Sie vertraglich mit Ihrer privaten Unfallversicherung vereinbart haben.
Fazit:
Sie könnten Anspruch auf weitere Kapitalleistung aus der privaten Unfallversicherung haben, wenn Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Diese medizinische Feststellung muss von einem Arzt getroffen werden.
Sollte eine Beeinträchtigung bei Ihnen festgestellt sein, so beantragen Sie die Invaliditätsleistung bei Ihrer privaten Unfallversicherung.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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