Arbeitsrecht - Sabbatical aus Krankheitsgründen abgebrochen
Fragestellung
Hallo,
meine Frage. Eine Mitarbeiterin hat mit uns ein 6 Monatiges Sabbatical vereinbart. Die Vereinbarung war sie arbeitet die Zeit vor und bezieht aber nur einen geringeren Lohn (1/2 Lohn). In der Zeit während sie auf Reisen ist bekommt sie den Lohn (1/2 Lohn) dann weiter bezahlt.
Nun musste Sie ihr Sabbatical aus Krankheitsgründen (längere Erkrankung vorraus. Länger als 6 Wochen) abbrechen.
Kann ich nun die Lohnabrechnungen Jan-Apr. 2019 im Nachhinein korrigieren und ihr den vollen Lohn ausbezahlen ohne einen Rechtsverstoß zu begehen?
Hintergrund ist der, dass ihr Krankengeld natürlich von den letzten Lohnzahlungen abhängt.
viele Grüße
J. G.
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Antwort von Rechtsanwalt Samet Sen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe Ihre Frage umfassend juristisch geprüft und kann Ihnen folgendes mitteilen:
Die Frage der Krankheit während einem sog. Sabbatical ist kompliziert und bisher nicht endgültig geklärt. Sie ist juristisch umstritten. Das hängt damit zusammen, weil Ihr Mitarbeiter vorliegend bereits mit der hälftigen Lohnzahlung in Vorleistung getreten ist (Wertguthabenvereinbarung). Die „Rückabwicklung“ ist sozial- und steuerrechtlich kompliziert. Das Sabbatical ist als Freistellungsphase von der Rechtsprechung anerkannt.
Zunächst müsste man schauen, ob man für den Krankheitsfall etwas im Arbeitsvertrag geregelt hat („Störfall“). Dies würde primär gelten. Falls nichts diesbezügliches geregelt ist, ist folgendermaßen vorzugehen:
Sie fragen konkret, ob Sie die Lohnabrechnungen von Jan-April 2019 im Nachhinein (ex post) korrigieren dürfen. Dies richtet sich sozialversicherungsrechtlich nach § 7 Abs. 1a SGB IV und § 23b SGB IV. Da vorliegend wirksam ein Sabbatical vereinbart wurde, dürfen Sie nicht nachträglich die Lohnabrechnungen korrigieren. Eine volle Lohnauszahlung wäre unter diesem Aspekt nicht anzuraten. Das wäre insoweit rechtlich nicht zulässig. Ich würde vorschlagen, dass Sie mit den zuständigen Stellen (Finanzamt sowie Krankenkasse) über den hiesigen Sachverhalt sprechen und versuchen, hier eine Lösung zu finden. Es ist auch möglich, dass Ihr Mitarbeiter mit den Stellen darüber spricht.
Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwalt Sen
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