Arbeitsrecht Öffentlicher Dienst
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Dezember 2016 wurde durch die Vorgesetze eine
"Information über die neue Entgeltordnung (EGO) des TVöD" über die
"Aufsplittung der Entgeltgruppe 9 in 9a, 9b, 9c" per Mail an die Unterstellten versandt.
U.a. wurde für die Position "Sachbearbelter/-i n Unterhalt/Beistandschaften" die Entgeltgruppe 9c TVöD festgelegt.
Diese Mail wurde leider nicht gelesen, sodass die dort formulierte "Änderung auf Antrag" nicht bekant war.
Frage: Hat die Vorgesetzte mit Versenden/Weiterleiten der Mail Ihre Informationspflicht in vollem Umfang erfüllt oder wären hier weitere Informationen, z.B. Bekanntgabe des Sachverhaltes in einer Dienstberatung, einem persönlichen Gespräch o.ä. , notwendig gewesen?
Mit freundlichen Grüßen
L. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Simon Bürgler
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
eine darüber hinausgehende Informationspflicht Ihres Vorgesetzten - etwa durch ein persönliches Gespräch oder ähnliches - gibt es nicht. Ausreichend war insoweit, dass Sie die Änderung der Entgeltordnung insoweit zur Kenntnis nehmen konnten. Dies lässt sich etwa durch den Grundsatz der Tarifautomatik erklären, wonach die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe automatisch, das heißt ohne eines förmliches Aktes erfolgt. Der Beschäftigte ist daher automatisch immer in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale die auszuübende Tätigkeit des Beschäftigten erfüllt. Auch bei Änderungen wie bei Ihnen braucht es hier keine darüberhinausgehende Dienstberatung oder ähnliches.
Bei einer fehlerhaften Eingruppierung steht Ihnen der Rechtsweg offen. Gerne berate ich Sie hierzu.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Bürgler
Rechtsanwalt
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