Arbeitsrecht freie Tage
Beantwortet in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo,
habe eine Frage zum Arbeitsrecht.
In Thüringen gilt das Gesetz, das im Handel jeder Mitarbeiter zwei freie Samstage im Monat bekommen muss. Ich als Angestellter möchte meine freien Tage aber lieber unter der Woche. Kann ich dazu gezwungen werden die Samstage frei zu machen?
MfG
Volkmar Krahl
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Arbeitsrecht ist grundsätzlich Bundesrecht.
Es gibt damit eigentlich keine besonderen Regelungen bei uns in Thüringen.
Besonders greift hier aber nur das Thüringer Ladensöffnungsgesetz, wonach gerade im Einzelhandel die Arbeitnehmer im Monat nur an 2 Samstagen nicht beschäftigt werden sollen.
Es sind aber Ausnahmen zulässig.
Allgemein gilt, dass die Wochenendarbeit durch Freizeit auszugleichen ist.
Der Arbeitgeber macht sich angreifbar, wenn er dem nicht nachkommt.
Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber daran halten und es muss 2 freie Samstage geben.
Insoweit ist dies auch nicht wirklich verhandelbar, weil der Arbeitgeber dem Gesetz insoweit verpflichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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nach §14 liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn der Arbeitgeber sich nicht daran hält.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Erst einmal Danke.
Wie sieht es aber mit meinen Rechten aus wenn ich diese Samstage aus persönlichen Gründen gar nicht haben will?