Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag- gesetzliche Kündigungsfrist
Fragestellung
Als Arbeitgeber möchte ich einer Mitarbeiterin aus betrieblichen Gründen kündigen, und die korrekten Kündigungsfristen einhalten. Wir sind ein Unternehmen unter 10 Mitarbeitern. Die Mitarbeiterin ist seit 1989 im Unternehmen als Vollzeitkraft. Ende 2010 haben wir auf Wunsch der Mitarbeiterin die Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle umgewandelt. Der Teilzeit-Vertrag wurde neu aufgesetzt, Gehalt und Urlaub neu berechnet. Allerdings wurde unter Sonstige Bestimmungen der Vertrag als Anhang des Anstellungsvertrags von 1989 definiert. Wortlaut: Dieser Anhang wird dem Anstellungsvertrag vom 10.11.89 hinzugefügt.
Meine Frage: Berechnet sich die Kündigungsfrist ab 1989 oder ab 2010?
Vielen Dank.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Annegret Müller-Mundt
Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Vorliegend berechnet sich die Kündigungsfrist ab 1989, da es nach Ihren Angaben nicht zu einer rechtlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses kam. Eine rechtliche Unterbrechung käme nur in Betracht, wenn die arbeitsvertraglichen Beziehungen beendet worden wären und es auch eine zeitliche Unterbrechung zwischen dem Voll- und dem Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis gegeben hätte.
Bei Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfristen würde vorliegend also eine Frist von 7 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gelten. Längere arbeits- oder tarifvertragliche Fristen würden jedoch vorgehen.
Da Sie unter 10 Mitarbeitern beschäftigen, wäre sogar eine kürzere arbeitsvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist wirksam, solange sie 4 Wochen nicht unterschreitet. Wenn Sie mir den Vertragstext zur Verfügung stellen, prüfe ich dies gerne im Einzelnen.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Müller-Mundt
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Vielen Dank. H.H.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Müller-Mundt
Vielen Dank
gerne beantworte ich Ihnen auch diese Frage. Da sie aber von der bisherigen Thematik inhaltlich unabhängig ist, bitte ich um entsprechende Erhöhung des Einsatzes bzw. um eine neue X-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Müller-Mundt
ich hatte am Montag eine Frage gestellt und anschließend wie geraten einen Betrag eingezahlt. Jetzt habe ich noch nichts gehört. Ist hier was schief gelaufen?
Danke Ihr Ratsuchender
Beste Grüße
Annegret Müller-Mundt