Arbeitrechte für Aushilfe und Studentische Aushilfe .
Fragestellung
Guten Tag,
Mein Problem möchte ich wie Folgt zusammenfassen:
ich bin ausländischer Student arbeite ich seit ca.5 Jahren in einem Bar_Restaurant als Koch (Aushilfe 450 Euro) nur Seit 3 Monate wechselte ich meinen Tarif auf Studentische Aushilfe(ab 90 Std Monatlich) weil ich neulich nur 350 Euro Max. bekam ohne Klaren Grund . es gibt Verschiedene Aspekte Bzw. Ungerechtigkeit bei der Arbeit die ich hierbei erwähnen möchte :
- Wartezeiten vor dem Beginn mit Arbeit (30 Min bis 2 Std ) wegen nix los.
- Kein Anspruch auf folgendes :
* Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
* Feiertagsvergütung
* bezahlten Urlaub
* Weihnachtsgeld
* Nachtschicht Zuschläge
- Köche dürfen in der Küche nicht essen ohne zu bezahlen
- Bedrohung dass man kein Tringeld bekommt oder Stundenabzug falls beim essen erwischt oder beim Begehen von Fehlern.
- Verwendung von Schimpf Bzw. Beleidigungswörter wie : du Penner, Schwuchtel, Trottel, Bekloppt, Ausländer.
- Kellner müssen Rechnungen Zahlen für Gäste die ohne zu zahlen abhauen.
- Man erhält keine Lohnabrechnung (nur nach Abfrage)
- Man erhält keinen Kopie der Arbeitsvertrag
- Fotos von Fehlern oder Schmutzige Stellen in der Küche über Whatsapp an Mitarbeiter schicken mitten in der Nacht manchmal zwischen 2 Uhr und 5 Uhr am Morgen
- Salatschleuder Defekt, man erhält neuen erst nach einem Monat (wie kann man Salat trocknen, mit Papier ??).
- Chef ruft Mitarbeiter jederzeit an und befragt Bzw. ärgert ihn bei Entdeckung von Fehlern in der Küche auch wenn man Urlaub hat oder schläft wird trotzdem angerufen und geärgert.
- Zu viel Arbeitsstunden in der Woche für Studenten auch innerhalb Vorlesungzeit (mehr als 25 Std).
- Aussage vom Chef (hier gibt es Keine Demokratie ich bin Diktator) auch wenn Spaß gemeint es ist die Wahrheit.
Meine Fragen:
- Welche Rechte habe ich und wie kann mir der Anwalt helfen?
- Welche Beweise muss man hierher vorliegen?
- was soll ich jetzt machen, ich kann nicht weiter arbeiten ich habe Klausuren und mein Chef versteht das nicht und diese ständige Beleidigungen kann ich nicht mehr aushalten.
- muss ich Zeugen bringen?
- erhalte ich Abfindung? Wie hoch ungefähr könnte das sein?
Danke im Voraus.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Ratsuchender,
vorab: Durch eine andre Arbeitszeit/Einstufung haben Sie keine neue Probezeit.
Ihre Ansprüche sind:
- Zahlung der Vergütung (bei 90 Std. Mindestlohn 765 € brutto)
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Ansprüche auf Weihnachtsgeld/Zuschläge haben Sie nur, wenn vertraglich/tariflich vereinbart.
- die Lage der Arbeitszeit ist vom Direktionsrechts umfasst, falls nicht anderes vereinbart wurde
Wenn Sie kündigen, werden Sie keine Abfindung bekommen.
Ein Anwalt kann Ihnen auf jeden Fall, den fehlenden Lohn zu erhalten. Evtl. sollte Mobbing/Bossing geprüft werden und der Chef zur Unterlassung aufgefordert werden. Hierfür würden Sie dann Zeugen benötigen.
Ich kann Ihnen nur raten, nicht auf Geld zu verzichten. Allerdings ist Ihr Chef nicht verpflichtet, die Anwaltskosten bis zur 1. Instanz zu erstatten, was zu berücksichtigen ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Urlaubsgeld ist gesetzlich nicht geregelt, das gibt es nur, wenn vertraglich vereinbart oder im Tarifvertrag geregelt.
Ansonsten ist die Gewährung von Urlaub vorrangig.