Arbeitnehmer in anderem EU Land, Fragen zur Lohnsteuer
Fragestellung
Folgende Situation.
Ein Gesellschafter einer GmbH lebt seit mehreren Jahren in einem anderen EU Land (Zypern).
Der Wohnsitz dort ist offiziell gemeldet und er hält sich dort auch das ganze Jahr auf.
(Kinder gehen vor Ort zur Schule, etc.)
Es besteht kein Wohnsitz mehr in Deutschland, auch kein Wohneigentum oder ähnliches.
Nun soll dieser Gesellschafter angestellt für die deutsche GmbH aus Zypern arbeiten.
Die Tätigkeit findet ausschließlich über das Internet und Telefon statt, wird also rein aus Zypern ausgeführt. Es handelt sich in erster Linie um eine Organisationstätigkeit.
Das Gehalt wird auf ein zypr. Konto überwiesen.
Nach unserem Verständnis ist die Tätigkeit in Deutschland daher nicht (Lohn)steuerpflichtig.
Wie geht man nun bei der Auszahlung des Gehalts vor ?
Einfach brutto=netto auszahlen und um die Versteuerung in seinem Wohnsitzland muss sich der Arbeitnehmer dann selber kümmern ?
Was passiert im Falle einer Steuerprüfung bei der GmbH ?
Brauchen wir als Unternehmen irgendwelche Nachweise des Arbeitnehmers die der Betriebsprüfer ggf. sehen möchte ?
Besten Dank für Ihre Hilfe
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich hat derjenige Staat das Besteuerungsrecht in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Daher kann ich Ihre Ansicht bestätigen.
In Zypern müssen Arbeitgeber ebenfalls wie in Deutschland Lohnsteuer einbehalten und an die dortige Finanzbehörde abführen.
Zum Vorgriff auf eine Betriebsprüfung, sollte im Arbeitsvertrag der Tätigkeitsort eindeutig geregelt sein. Zusätzlich sollten die in Zypern geleisteten Arbeitsstunden zumindestens monatlich seitens des Arbeitnehmers bestätigt werden. Darüberhinaus sollten Sie Nachweise vorliegen haben, die die Besteuerung in Zypern dokumentieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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Leider haben Sie sich nicht dazu geäußert wir wir bei der Auszahlung des Gehalts vorgehen.
Könnten Sie hierzu bitte noch eine Aussage treffen.
Wir als deutscher Arbeitgeber ohne Niederlassung in Zypern können ja dort keine Lohnsteuer abführen.
Besten Dank
ich weiss aus eigener Erfahrung, dass z.B. deutsche Arbeitgeber Lohnsteuer in Polen oder den Niederlanden abführen.
Sie sind schließlich dort (in Zypern) auch tätig. Die Organisationstätigkeit besteht wahrscheinlich in der Geschäftsführung der GmbH (?). Wieso sollte eine GmbH, die Ihre Geschäfte teilweise von Zypern aus betreibt nicht ein zypriotischer Arbeitgeber sein können.
Somit erfolgt die Auszahlung des Gehalts Netto unter Einbehalt der zypriotischen Lohnsteuer.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff