Arbeitgeber sieht künftige Tätigkeit meiner Frau an einem anderen Ort
Fragestellung
Guten Tag Frau True-Bohle,
meine Frau (*05.05.1958) hat im März 2006 einen Arbeitsvertrag als Arztsekretärin mit einer Gemeinschaftspraxis in Jülich geschlossen. (einfacher 1-seitiger Vertrag ohne Kleingedrucktes)
Im April 2008 wurde sie vom Arbeitgeber über den Zusammenschluss mit einer Gemeinschaftspraxis in Düren informiert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis im entsprechenden Informationsschreiben, wonach ihr keine Nachteile gegenüber dem ursprünglichen Vertrag entstehen würden! Ein neuer Vertrag existiert im übrigen nicht!
In der kommenden Woche möchte der AG nun ein Gespräch mit Ihr führen, zum Thema "...ihr künftiger Arbeitsplatz wird nicht mehr Jülich sondern Düren sein "! Hintergrund ist offensichtlich der Gedanke an einen Personalaustausch, d.h. parallel soll eine Mitarbeiterin aus Düren ihren Arbeitsplatz nach Jülich
verlegen.
Meine Frau ist hiermit nicht einverstanden! Sie hat bislang generell sehr konzentriert, abgeschottet in einem Einzelbüro gearbeitet. in Düren würde sie ein Büro mit 2-3 Schreibkräften erwarten, die gerne zwischendurch ein bisschen "quatschen" und die Tätigkeit laufend für eine Zigarettenpause unterbrechen. Der Gedanke an diese Kulisse ist für meine Frau unerträglich, sie möchte sich auf ihre Schreibarbeiten konzentrieren und ist an einem permanenten privaten Austausch mit den Kolleginnen nicht wirklich interessiert.
Diese Situation wäre für sie ein deutlicher Nachteil, was im Widerspruch zur zugesicherten Bestandssicherung des ursprünglichen Vertrages steht.
Welche Möglichkeiten sehen Sie in dieser Situation?
Schönen Dank,
H. P.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
zwar hat ein Arbeitgeber ein sogenanntes Direktionsrecht, könnte theoretisch auch eine Verlegung des Arbeitsplatzes anordnen - aber das ist nur in gewissen Grenzen zulässig, die hier überschritten worden sind, so dass die Anordnung unrechtmäßig ist.
Arbeitsort ist und bleibt daher Jülich, da insoweit der erste (übernommene) Vertrag weiter gilt und eben keine Vertragsänderung vorliegt.
Zudem sind bei einer Versetzung immer auch die Belange der Arbeitnehmerin zu berücksichtigen, was hier nicht erfolgt ist.
Ihre Frau muss daher - am besten schriftlich - deutlich machen, dass Sie den Arbeitsplatz in Jülich weiterhin als Ort der vertragsgerechten Leistung ansieht und nicht in Düren arbeiten wird. Der Arbeitgeber hat die Beibehaltung des jetzigen Arbeitsplatzes zu bestätigen. Macht er das nicht, sollte das Arbeitsgericht sofort eingeschaltet werden.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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die meiner Frau im bevorstehenden Gespräch mit dem Arbeitgeber weiterhelfen wird.