Arbeiten in Deutschland und Wohnen in der Schweiz
Fragestellung
Guten Tag Herr Balluff
Ich habe einen Angebot bekommen für eine Stelle in München und werde dort für weniger als 182 Tagen im Jahr Arbeiten, weil mein Frau (Schweizerin) und Kind in unserem Haus in die nähe von Zurich wohnen bleiben. Ich werde jede Woche nur 3 Tagen in Deutschland arbeiten und wohnen, weitere 4 Tagen in der Schweiz.
Können Sie erklären wie das für mich aussehen wird bezüglich Steuern? Bezahle Ich Steuern in Deutschland oder in der Schweiz?
Vielen Dank
Freundliche Grüsse
Hans Tuithof
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Schweiz wird das Besteuerungsrecht für die Tätigkeit in München erhalten, wenn:
- Sie sich während des Kalenderjahres an nicht mehr als 183 Tage in Deutschland aufhalten,
- der Arbeitslohn nicht von einem Unternehmen gezahlt bzw. getragen wird, der in Deutschland ansässig ist und
- der Arbeitslohn auch nicht von einer Betriebsstätte des Unternehmens getragen werden, die das Unternehmen in Deutschland hat.
Wenn die Firma, die den Arbeitslohn trägt, in Deutschland ansässig ist, wird Deutschland das Besteuerungsrecht erhalten (Artikel 15 Abs. 2 DBA Deutschland-Schweiz).
Da Zürich mehr als 300 km von Müchen entfernt ist, gilt für Sie auch nicht die sogen. Grenzgängerregelung. Durch diese Regelung würde die Schweiz besteuern und Deutschland hätte nur ein Quellensteuerrecht in Höhe von 4,5 % (Artikel 15a DBA Deutschland-Schweiz).
Weil Ihr Lebensmittelpunkt in Zürich ist, wären Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Nachteilig dabei ist es, dass der sogen. Grundfreibetrag (steuerfreier Einkommensteil) in Höhe von derzeit 9.000,-- nicht gewährt werden wird. Der Arbeitgeber in Deutschland würde vom Arbeitslohn die sogen. Lohnsteuer einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen.
Die Schweiz muss die in Deutschland besteuerten Einkünfte von der Besteuerung freistellen (Artikel 24 Abs.2 Nr. 1 DBA Deutschland-Schweiz). Es würde folglich nicht zu einer Doppelbesteuerung kommen, nur Deutschland wird den Arbeitslohn besteuern.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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