Arbeiten im Impfzentrum
Beantwortet von Fachanwältin für Arbeitsrecht Katrin Muno in unter 2 Stunden
Fragestellung
Ich arbeite in einer Eventagentur in der Buchhaltung, 20 Stunden pro Woche. Corona-bedingt bin ich derzeit in 100% Kurzarbeit.
Meine Firma hat jetzt den Zuschlag bekommen, in einem der neuen Impfzentren mitzuarbeiten. Es wären 3 Personen von uns pro Schicht, 2 Schichten pro Tag, 7 Tage die Woche vor Ort vorgesehen, erste Schicht von 6:00 bis 14:00, zweite von 13:00 bis 21:00 inkl. Rüstzeit.
Kann die Geschäftsleitung mich dazu zwingen?
Da ich mit 65 Jahren bereits zur Risikogruppe gehöre, ich beim Tragen der Maske schon nach einer halben Stunde gewisse Atmungsprobleme bekomme und ich auch von der Fahr früh morgens oder spät abends im Winter womöglich bei Eis und Schnee (Impfzentrum liegt ca. 900 m ü NHN) Angst habe, stellt sich mir natürlich die Frage, ob es als Arbeitsverweigerung gilt, wenn ich nicht mitmache.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich als Sachbearbeiterin eingestellt bin. Ich bin verpflichtet, alle mir übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen und auch andere als die vorgesehenen Aufgaben zu übernehmen, soweit dies meinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
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Antwort von Fachanwältin für Arbeitsrecht Katrin Muno
Sehr geehrte Ratsuchende,
in Ihrer Sache wäre es vielleicht am Besten die Angelegenheit telefonisch zu besprechen. Da ich auch noch ein paar Nachfragen haben.
Wäre Ihnen das Recht? Dann können Sie mir gerne Ihre Telefonnummer zusenden mit Angabe wann ich Sie erreichen kann. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Katrin Muno
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich rufe Sie um 15 Uhr an.
Herzliche Grüße
Katrin Muno
Ich habe jetzt beschlossen, ich werde am 12. Januar wie vorgesehen ins Impfzentrum zum arbeiten gehen.Danach sehe ich weiter.
Sollte ich nochmals Ihre Hilfe benötigen, werde ich mich melden. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ja, schauen Sie sich erst einmal an für was Sie eingesetzt werden und ob das für Sie vertretbar ist.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Freundliche Grüße
Katrin Muno
Fachanwältin für Arbeitsrecht