Apothekenquittungen verloren Steuererklaerung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ein grosser Teil meiner Ausgaben geht an Medikamente ueber Privatrezepte. Leider habe ich meine Quittungen verloren. Ich habe jedoch alle Rezepte, die mit dem Datum, Betrag und einer von der Apotheke bestempelten Bestaetigung der Barbezahlung versehen sind.
Koennen Sie mir erklaeren, ob dies bei der Einreichung Probleme darstellt, oder ob das FInanzamt in Muenchen diese Rezeptbelege akzeptieren wird?
Samantha
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Voraussetzung zum Abzug von Krankheitskosten wie für Medikamente ist es, dass
- Sie mit den Aufwendungen wirtschaftlich belastet worden sind
Dies ist offensichtlich dann der Fall, wenn die Apotheke Ihnen auf dem Rezept bestätigt hat, dass Sie in Bar bezahlt haben und, in welcher Höhe eine Zahlung erfolgt ist. Wenn dementsprechend auf dem Rezept die Höhe der Arzneimittelkosten bestätigt worden ist, ist dieses Kriterium erfüllt.
- die Arzneimittelkosten zwangsläufig entstanden sind
Dies erscheint mir auch gegeben zu sein, da Sie von einem Arzt ausgestellte Rezepte vorliegen haben. Unter Zwangsläufigkeit versteht auch den Umstand, dass die Aufwendungen notwendig und angemessen sind. Gerade dies, ist durch das von einem Arzt ausgestellte Rezept erfüllt.
Das Finanzamt wird daher den Abzug grundsätzlich zulassen. Die Höhe wird durch Ihre individuell zumutbare Eigenbelastung bestimmt. Diese ist von der Summe Ihrer Einkünfte und dem Familienstand abhängig.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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