Anwaltswechsel in einem laufenden Scheidungsverfahren
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich befinde mich zurzeit in einem laufenden Scheidungsverfahren und fühle mich rechtlich nicht gut vertreten.
Ist es möglich das schon bezahlte Honorar teilweise zurück zufordern und würden Sie eventuell mich bei meinem Scheidungsverfahren rechtlich beraten und unterstützen.
Letzlich geht es um Streitigkeiten beim Trennungsunterhalt und dem Zugewinn. Und die Auflösung einer GBR innerhalb des Scheidungsverfahren.
Es ist ein Ehevertrag vorhanden
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rönz
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Stephan Bartels
Sehr geehrter Fragesteller,
es ist grundsätzlich jederzeit möglich, auch in einem laufenden Scheidungsverfahren, den eigenen Anwalt zu wechseln. Als Auftraggeber können Sie den erteilten Rechts-Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen.
Bezahltes Honorar kann allerdings nur insoweit zurückgefordert werden, wie es noch nicht verbraucht ist. Ob diese Voraussetzung vorliegt, kann ohne Einsicht in die Rechnung und Kenntnis der bisherigen anwaltlichen Tätigkeit nicht gesagt werden.
Hat der Anwalt Fehler nachweislich Fehler gemacht sind diese Fehler ursächlich für Ihre Kündigung, kommt eventuell ein Anspruch auf Schadensersat in Betracht. Zur Beurteilung diese Frage ist
bernahme des Mandats stehe ich ggf. nach vorheriger Rücksprache gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bartels, Rechtsanwalt
Hamburg
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