Antrag Kurzarbeit
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Ordemann,
ich wende mich im Folgenden mit einigen Fragen an Sie.
1.
Wir haben die Vereinbarung über die Kurzarbeit von der Arbeitnehmerin, welche jetzt über 6 Wochen krankgeschrieben ist noch nicht zurück erhalten.
Hier habe ich Ihnen in dieser Woche eine Frage zu ihrer Kündigung gestellt. Wir haben uns vorerst gegen die Kündigung entschieden.
1.1. Wie läuft der Antrag für die Kurzarbeit weiter, wenn wir von ihr die Vereinbarung nicht unterschrieben vorliegen haben?
1.2. Sollten wir sie ggf. doch kündigen?
2.
Könnten Sie uns bitte Hilfestellung geben wie wir nun Schritt für Schritt die Kurzarbeit beantragen können.
Anbei sende ich Ihnen das Formular für die Agentur für Arbeit mit der Bitte um Durchsicht.
2.1. Sofern wir den Antrag abgeschickt haben, wie würde es dann weiter ablaufen?
2.2. Wir arbeiten in der Praxis im Schichtsystem, welches Sie von unseren vorherigen Anfragen kennen. Was müssen wir hinsichtlich des Schichtsystems beachten?
2.3. Müssen vorerst Urlaub und Überschichten abgegolten werden? Was müssen wir bei Unterschichten beachten?
2.4. Wir möchten das Kurzarbeitergeld einschließlich für März 2020 beantragen. Was müssen wir bei der Lohnabrechnung für März beachten? Machen wir die Lohnabrechnung ganz normal und bekommen das Geld dann von der Agentur für Arbeit zurück erstattet?
Gibt es die Möglichkeit z.B. pauschal 20% vom Lohn einzubehalten, wäre dies rechtlich möglich?
2.5. Müssen wir pauschal bei allen AN gleich viel Kurzarbeit anmelden?
3.
Wir haben die weitere Kündigung, welche Sie aus den vorherigen Anfragen entnehmen können, vollzogen.
Die AN hat uns nun gefragt, ob wir ihr 10 Tage nach dem Kündigungsdatum unbezahlten Urlaub geben würden, da ihr noch 10 Tage für die vollständige Beschäftigung (12 Monate) für das Arbeitslosengeld fehlt.
Wir würden ihr da gerne entgegen kommen und ihr den unbezahlten Urlaub gewähren.
3.1. Können wir dies aus Ihrer Sicht problemlos machen?
Dann würde sich das Kündigungsdatum auf den 25.4. verlängern, oder?
3.2. Wie empfehlen Sie den Ablauf um Missbrauch ihrerseits (der AN) zu vermeiden, z.B. AN in die Praxis bestellen und Original Kündigung abgeben lassen?
3.3. Gibt es für uns allgemein Nachteile, wenn wir ihr damit entgegenkommen z.B. finanziell?
Heißt unbezahlter Urlaub auch wirklich 0 Kosten für den AG?
4.
Wir haben eine schwangere Mitarbeiterin. Ihre Idee war es beim Frauenarzt anzufragen, ob sie ins Beschäftigungsverbot geschickt werden kann. Hier wäre für uns der Vorteil, dass wir ihren Lohn sparen würden.
Sie war heute bei ihrer Frauenärztin und sie hat kein Beschäftigungsverbot erhalten. Sie hat aber den Tipp erhalten, dass wir sie ins Beschäftigungsverbot schicken können, da wir nur noch sehr wenig Arbeit haben und sie am Empfang nicht mehr gebraucht wird. Dort gibt es genügend weitere Mitarbeiter.
4.1. Würden Sie uns dieses Vorgehen empfehlen?
An dieser Stelle möchte ich nochmals für Ihre hervorragende Arbeit danken, welche wir sehr zur schätzen wissen.
Freundliche Grüße
T. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre weitere Anfrage. Ich habe vorab Ihre Fragen unter den Ziffer 1, 3 und 4 geprüft und meine Antworten hierzu in einem Word-Dokument zusammengefasst. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesem Dokument, das ich hier gleich gesondert hochlade.
Auf Ihre Fragen zu der Kurzarbeit unter Ziffer 2 werde ich im Laufe des Wochenendes noch zurückkommen.
Falls noch Fragen zu den Ausführungen in der beigefügten Unterlage bestehen, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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ich habe Ihnen gerade auch noch die Antworten zu Ziffer 2 Ihrer Anfrage hochgeladen.
Falls noch Fragen hierzu bestehen, melden Sie sich jederzeit gern. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung werde ich Anfang nächster Woche einreichen. Ich würde dann die vorherigen Aufträge in die Deckungsanfrage mit einbeziehen und gehe davon aus, dass dies so gewünscht ist.
Freundliche Grüße
Uta Ordemann
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Entschuldigen Sie bitte, ich habe am Samstag nicht in meine Mails geschaut.
Gerne dürfen Sie die Deckungsanfrage der vorherigen Aufträge ebenso einreichen.
Viele Grüße
T. S.
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das werde ich so machen.
Bei weitere Fragen, melden Sie sich jederzeit gern.
Freundliche Grüße
Uta Ordemann