Anschlusskredit
Beantwortet von Rechtsanwältin Alexandra Klimatos
Fragestellung
Seht geehrte Alexandra Klimatos,
Ich habe ein hypothek wovon die zinsbindung anfang Januar zum ende gelaufen ist.
Ich habe die bank schon in Oktober gebeten um mir einen vorschlag zu machen.
In December und Januar nochmals. Ich glaube das die bank gesetzlich verpflichtet ist um mich vor ablauf ein vorschlag für weiterfinanzierung zu machen. Bis jetzt habe ich noch nichts empfangen.
Was sind jetzt meine möglichkeiten? Ich habe die Email Korrespondenz beigefügt.
Mit Freundlichen Grüßen,
H. V..
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Antwort von Rechtsanwältin Alexandra Klimatos
Sehr geehrte(r) Rechtsratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst ist es so, dass mit dem Auslaufen der Zinsbindungsfrist der Kreditvertrag nicht automatisch endet. Im Allgemeinen ist es so, dass in dem Falle, dass der Darlehensnehmer keine weitere Unternehmungen anstrengt, das Darlehen vorerst mit einem variablen Zins weiterläuft. Nach § 493 Absatz 1 BGB ist der Darlehensgeber bei einem Verbraucherdarlehensvertrag dazu verpflichtet, den Darlehensnehmer drei Monate vor Ende der Sollzinsbindung darüber zu unterrichten, ob er zu einer neuen Sollzinsbindung bereit ist. Sie sollten auf jeden Fall nochmals kontaktieren, um zu erfragen, ob man nun an einer weiteren Sollzinsabrede interessiert ist. Gem. § 489 Absatz 1 Nummer 1 BGB hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu kündigen, wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzins getroffen wurde. Die Kündigungsfrist beträgt hier einen Monat. Jedoch ist hier Vorsicht geboten, da nach § 489 Absatz 3 BGB der geschuldete Betrag binnen zwei Wochen nach dem Wirksamwerden Kündigung zurückzuzahlen ist. Erfolgt dies nicht, so ist die Kündigung als nicht erfolgt zu betrachten. Sollte das Darlehen bereits seit zehn Jahren laufen, gemeint ist hier der Zeitraum seit dem vollständigen Empfang der Darlehenssumme, so hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit gem. § 489 Absatz 1 Nurmmer 2 BGB das Darlehen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu kündigen.
Insofern sollten Sie nochmals mit Ihrer Bank ein Gespräch suchen. Weiterhin sollten Sie sich auch weitere Angebote einholen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Klimatos
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Aber das alles wüste ich schon.
Ich möchte nur wissen was meine möglichkeiten jetzt sind. Das problem ist das der bank mehr als 3 monaten zu spät ist mit ein angebot und noch immer nicht gemacht trotz viele anfragen. Ich halte es jedoch für ein schwerwiegendes Versäumnis das der bank mich bis jetzt keine vorschlag gemacht hat.