Anrechnung Beiträge Versorgungswerk
Fragestellung
Ich habe 2019 vom 01.01.-30.06. als Angestellte gearbeitet und dafür Beiträge zum Versorgungswerk der Tierärzte gezahlt. Diese wurden zu 50 % vom Arbeitgeber und 50% von mir bezahlt. Das war auch so auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten und wurde vom Steuerprogramm in die Zeile 9 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen. Von 01.07. bis 31.12. habe ich ALG 1 bezogen. Für diese Zeit hat die Arbeitsagentur (AA) zu 100% Beiträge an das Versorgungswerk gezahlt. Diese Beiträge wurden an das Finanzamt übermittelt aber das Steuerprogramm nicht in die Steuererklärung übernommen. Ich habe auch im Programm bzw. der Anlage Vorsorgeaufwand kein Feld gefunden in das ich das hätte eintragen können. In Zeile 9 der Anlage Vorsorgeaufwand ist ja nur von Arbeitgeberbeiträgen lt. Lohnsteuerbescheinigung Nr. 22 a/b die Rede. Ich meinte auch, dass diese Beiträge nicht steuerlich relevant sind. Das Finanzamt hat dann in seiner Berechnung die durch die Arbeitsagentur geleisteten Beiträge zum Versorgungswerk einfach von den Eigenbeiträgen abgezogen, was eine erhebliche Minderung der erwarteten Steuererstattung zur Folge hatte (ca. 1300 €). Dagegen habe ich Einspruch eingelegt, woraufhin mir vorgehalten wurde, dass ich diese Beiträge der AA nicht angegeben hätte. Nun soll ich Stellung dazu nehmen bzw. ggf. meinen Einspruch zurück nehmen.
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Antwort von Steuerberaterin Katrin Walther
Guten Abend,
können wir morgen Vormittag einmal telefonieren? Meine Numner ist 01719000926. wenn es Ihnen reicht, können wir auch Dienstag nach Pfingsten sprechen.
ich wünsche Ihnen schöne Pfingsttage!
Liebe Grüße Katrin Waltber
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