Anmeldung Photovoltaikanlage
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo Herr Thomas,
ich möchte meine PV Anlage, die kommende Woche installiert wird, beim Finanzamt anmelden.
Für die Anlage muss nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt kein Gewerbe angemeldet werden. Wir möchten die Kleinunternehmerregelung umgehen und die Umsatzsteuerpflicht beantragen.
Ich habe auch schon den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in Elster vorliegen, der bis auf den Punkt Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen bearbeitet ist.
Muss ich hier die zu erwartenden Umsätze der PV Anlage unter Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit eintragen? Wenn ja, die Brutto- oder Nettobeträge?
Muss ich zusätzlich noch mein Einkünfte aus meinem Job als Angestellte unter "Nichtselbständiger Arbeit" eintragen? Corona bedingt habe ich Kurzarbeitergeld erhalten. Ist dieses dann ebenfalls unter sonstigen Einkünften aufzulisten?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Tina G.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Muss ich hier die zu erwartenden Umsätze der PV Anlage unter Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit eintragen?
Dies sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Wenn ja, die Brutto- oder Nettobeträge?
Brutto.
Muss ich zusätzlich noch mein Einkünfte aus meinem Job als Angestellte unter "Nichtselbständiger Arbeit" eintragen?
Ja.
Corona bedingt habe ich Kurzarbeitergeld erhalten. Ist dieses dann ebenfalls unter sonstigen Einkünften aufzulisten
Nein, da dies steuerfreie Einkünfte sind.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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