Angestellt und Selbstständig
Fragestellung
Hallo,
ich bin Angestellter im Krankenhaus und würde mich gerne nebenbei selbständig machen.
Mein Gewerbe würde wenig Zeit in Anspruch nehmen so dass ich im Krankenhaus meine Vollzeit Tätigkeit
weiter nach gehe. Neben bei möchte ich mit meinem Gewerbe Import Export betreiben.
Meine Frage wehre nun diese was ist mit meiner Versicherung. Bin ich weiterhin über meinen Arbeitgeber versichert oder muss ich mich ab dem Zeitpunkt der Selbständigkeit privat Versichern. Wie läuft es mit meiner Steuerklasse dann ab, ich Heirate in einem Monat und möchte das Gewerbe dem nächst eröffnen, habe ich dann Nachteile bei meiner Steuerklasse ? Gibt es generell nachteile wenn ich im Arbeitsverhältnis neben bei noch ein Gewerbe betreibe die ich wissen müsste? Mein Arbeitgeber würde ich natürlich im Vorfeld um Erlaubnis fragen.
Danke im Voraus
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Antwort von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
nochmals vielen Dank für Ihre Frage und auch für die Verlängerung der Bearbeitungsfrist!
I. Krankenversicherung
Sie bleiben weiterhin gesetzlich sozialversichert über Ihren Arbeitgeber, wenn Ihr Gehalt - wovon ich ausgehe - unter der Beitragsbemessungsgrenze (für Kranken- und Pflegevers. 4.050 € mtl., RV/AV 5.950 € West bzw. 5.000 € Ost) liegt. Bitte informieren Sie aber Ihre Krankenkasse über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Abhängig von dem Gewinn, den Sie aus der Selbstständigkeit erzielen, müssen Sie dann ggf. Krankenversicherungsbeiträge (+ Pflegevers.) zusätzlich direkt an die Krankenkasse zahlen. Die Krankenkasse informiert Sie über Einzelheiten und schickt Ihnen dazu einen entsprechenden Fragebogen.
II. Steuern
Von Ihrem Lohn werden Ihnen ja bereits vom Arbeitgeber Lohnsteuern abgezogen. Daran ändert sich überhaupt nichts, denn die Lohnsteuer bezieht sich immer nur auf Ihr Bruttogehalt aus der nichtselbstständigen Tätgkeit. Wenn Sie heiraten, können Sie evtl. eine günstigere Lohnsteuerklasse bekommen. Das hängt davon ab, ob Ihr Ehepartner genausoviel verdient oder deutlich mehr oder deutlich weniger als Sie. Dies müsste man anhand einer Probeberechnung ermitteln. Das alles hat aber mit Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit nichts zu tun.
Da aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit keinerlei Steuern an das Finanzamt abgeführt werden, müssen Sie damit rechnen, dass Sie Steuern an das Finanzamt nachzahlen müssen, wenn Sie im kommenden Jahr Ihre Steuererklärung machen. In der Steuererklärung müssen Sie dann auch den Gewinn aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit angeben.
III. Sonstiges
Wenn Ihr Gewinn (d.h. der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben) mehr als 24.500 € im Kalenderjahr beträgt, so müssen Sie außerdem Gewerbesteuer zahlen, die Ihnen allerdings zum größten Teil auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn Sie die Kleinunternehmergrenze (17.500 €, gerechnet auf 12 Monate!) überschreiten. Falls Sie in diesem Bereich unerfahren sind, möchte ich Ihnen eine umfassende und gründliche Beratung (zur Existenzgründung) durch einen Steuerberater sehr dringend empfehlen, damit Sie keine gravierenden Nachteile haben! Gern stehe ich Ihnen natürlich auch dafür zur Verfügung; selbstverständlich auch für die Erstellung der Buchhaltung, der Gewinnermittlung und aller Steuererklärungen!
Ich hoffe, dass ich Ihre wichtigsten Fragen damit beantworten konnte. Leider hängen mit einer selbstständigen Tätigkeit sehr viele steuerliche Detailfragen zusammen, über die ich Ihnen hier nur einen groben Überblick geben konnte. Falls Sie Rückfragen zum Verständnis haben, nutzen Sie bitte die kostenlose Rückfragefunktion. Ansonsten würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Viele Grüße und alles Gute für Ihr "Projekt Selbstständigkeit"
Ulrich Hiller
Steuerberater
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