Angeblicher Mangel in Mietwohnung nach Übergabe entdeckt
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin am Samstag umgezogen.
Laut Übergabeprotokoll gab es nur kleinere Mängel, die die Vermieter beheben und für dies sowie für die Renovierung einen Pauschalbetrag von 650€ von der Kaution einbehalten.
Einen Tag später meldete sich die Vermieterin mit dem Hinweis, sie hätte jetzt "bei Licht" noch einen Schaden am Waschbecken festgestellt. Auf dem beigefügten Foto war nichts zu erkennen, ich weiß auch nichts von einem solchen Schaden. Zudem ist es ein innenliegendes Bad, sodass sich die Lichtverhältnisse für gewöhnlich nicht ändern.
Dieser angebliche Schaden war also nicht verdeckt und sie kann ihn möglicherweise selbst verursacht haben, da sie direkt nach Übergabe mit Renovierungsarbeiten begonnen hat; oder vielleicht war er auch schon vor unserem Einzug da. Denn darauf angesprochen, dass mir der Schaden nicht bekannt ist und er auch nicht im Protokoll steht, sagte sie, er sei auch erst sichtbar geworden, als sie eine hellere Lampe ins Bad gestellt hat; mit der bis dahin vorhandenen Glühbirne hätte man ihn gar nicht sehen können.
Sie besteht darauf, dass ich den Schaden meiner Versicherung melde, damit diese die anstehenden Kosten übernimmt. Ich denke aber, dass sie nicht im Nachhinein Anspruch auf Kostenübernahme von Mängeln erheben kann, die sie erst einen Tag nach der Übergabe feststellte und die deshalb natürlich auch nicht im Protokoll festgehalten sind.
Könnten Sie mir bitte einen Rat geben, wie ich mit der Situation umgehen soll - nachgeben und die Versicherung einschalten, oder darauf bestehen, dass sie im Unrecht ist (sofern das wirklich der Fall ist)? Wie kann ich den Sachverhalt in einer E-Mail an die Vermieterin am besten formulieren?
Herzlichen Dank!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Richtig, jetzt im Nachhinein Schäden geltend zu machen, ist gurndsätzlich ausgeschlossen, wenn bereits ein Übergabeprotokoll vorgelegen hat. Es gibt da nur wenige eng umrissene Ausnahmen wie folgt:
Das von den Parteien bei Räumung erstellte und unterzeichnete Rückgabeprotokoll ist ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis über die im Protokoll aufgeführten Mängel bzw. die Verpflichtung des Mieters zur Mängelbeseitigung - ganz herrschende und höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH, Urteil vom 11. 11. 2008 - VIII ZR 265/07.
Bestätigt der Vermieter zudem im Protokoll, dass er die Mietsache im mangelfreien Zustand übernommen hat oder nur die dort angegebenen Mängel (und nicht der jetzt streitige) bestehen, ist darin ein negatives Schuldanerkenntnis zu sehen mit der rechtlichen Wirkung, dass weitergehende Ansprüche für den Vermieter nicht bestehen, vgl. BGH, Urteil vom 10.11.1982 - VIII ZR 252/81.
Ausnahmen gibt es nur wie folgt:
Etwas anderes gilt bei versteckten Mängeln, die bei Rückgabe der Mietsache nicht zu erkennen waren.
Davon kann aber angesichts der Lichtverhältnisse keine Rede sein; das müsste auch der Vermieter beweisen können, das es ihm bei der Übergabe so nicht möglich war.
Das würde ich ihm so schreiben und mich darauf als Einwendung berufen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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