angebliche Sachbeschädigung einer Tuer
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Lembcke,
vorgestern bekam ich den angehängten Brief vom Vermieter meiner Bekannten.
Ich habe am 31.10.19 bei ihr geklingelt, was auch der Wahrheit entspricht. Mir oeffnete damals auch ein mir Unbekannter und ich bestellte nur einen schönen Gruß. Angeblich habe ich damals die Tür mit Klinke beschädigt, was von Zeugen gesehen wurde. Das kann nicht stimmen. Diesen Vermieter habe ich schon angerufen und ihm gesagt, dass das Ganze ein Missverständnis ist. Er meinte, ich solle ihm auf den Brief noch eine kurze schriftliche Antwort geben?
Was soll ich jetzt machen?
Viele Grüße
Henrik Dalchau
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Antwort von Rechtsanwalt Sascha Lembcke
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
Ihre Anfrage möchte ich hiermit versuchen zu beantworten.
Zu Ihrer Anfrage:
" vorgestern bekam ich den angehängten Brief vom Vermieter meiner Bekannten.
Ich habe am 31.10.19 bei ihr geklingelt, was auch der Wahrheit entspricht. Mir oeffnete damals auch ein mir Unbekannter und ich bestellte nur einen schönen Gruß. Angeblich habe ich damals die Tür mit Klinke beschädigt, was von Zeugen gesehen wurde. Das kann nicht stimmen. Diesen Vermieter habe ich schon angerufen und ihm gesagt, dass das Ganze ein Missverständnis ist. Er meinte, ich solle ihm auf den Brief noch eine kurze schriftliche Antwort geben?"
Hier sollten Sie mit dem Vermieter Verbindung aufnehmen und dort den Sachverhalt, wie er sich aus Ihrer Sicht dargestellt hat, entsprechend schildern und insbesondere darauf hinweisen, dass Sie keinerlei Beschädigungen an der Tür oder der Klinke verursacht haben.
Dies müsste dann entsprechend erst einmal bewiesen werden, wozu ggf. etwaige vermeintliche Zeugen anzuhören wären.
Die jetztige Beschuldigtenanhöhrung betrifft mutmaßlich wohl die Sachbeschädigung. Gerne können Sie mir den Anhöhrungsbogen hochladen, damit ich mir den anschauen kann. Bevor Sie dort irgendwelche Einlassungen tätigen, wäre es gewiss sinnvoll zuvor Akteneinsicht bei der Polizei/Staatsanwaltschaft zu beantragen, was ich gerne für Sie tun kann (Folgeauftrag - ein Angebot kann ich Ihnen zukommen lassen).
Mit der Akteneinsicht wäre dann schon einmal der konkrete Vorwurf und der diesem zugrundeliegende mutmaßliche Sachverhalt bekannt, sodass man besser reagieren kann. Des Weiteren kann man i.d.R. aus der Anzeige auch auf die möglichen und vermeintlichen Zeugen Rückschlüsse ziehen, denn diese sollten ja in der Anzeige benannt sein, sodass man die Sache auch unter diesem Gesichtspunkt prüfen kann. Zumal wenn nach Ihrer Ansicht vielleicht überhaupt keine Zeugen vorhanden gewesen wäre, mit Ausnahme des Unbekannten.
Daher würde ich im Grunde erst einmal den konkreten Vorwurf inhaltlich abwarten. Darüber hinaus eventuell mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen (wobei auch hier die Gefahr besteht, dass dortige Angaben gegen Sie verwendet werden können) und dort die Angelegenheit wahrheitsgemäß schildern, insbesondere wenn man sich nichts vorzuwerfen hat. Hierbei kann es von Bedeutung sein, ob Sie beim örtlichen Eintreffen bereits Beschädigungen an der Tür wahrgenommen haben oder was oder wen Sie vor Ort wahrgenommen haben. Jedes Detail wird insgesamt wichtig sein, insbesondere wenn man Sie hier mutmaßlich verleumden möchte.
Ggf. wird man nach Akteneinsicht auch erwägen müssen, ob man entsprechende Gegenanzeige, wie Falschverdächtigung, Verleumdung etc. gegen den betreffenden Personenlkreis stellt.
Dass Ermittlungsverfahren wird angesichts des Vorwurfs i.d.R. wohl eingestellt werden, sodass Sie wegen einer Türklinke im Regelfall nichts zu befürchten hätten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, bitte ich um entsprechende Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Lembcke
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Viele Grüße
Henrik Dalchau
Im Verlauf des morgigen Tages erhalten Sie meine Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage.
MfG
RA Lembcke
Ich habe heute ein Schreiben „Beschuldigtenanhörung“
Von der Polizei bekommen. Gegen mich wird ein Ermittlungsverfahren geführt. Unglaublich.
Viele Grüße
Henrik Dalchau