Anfrage Gewerbe Coach
Fragestellung
Guten Morgen Herr Thomas,
ich habe folgende Frage. Ich bin als Angstellte tätig, habe seit ca. 3 Jahren aber zusätzlich ein Kleingewerbe mit Vitalstoffberatung, welches noch nicht im Gewinn war. Jetzt starte ich ein neues Angebot als Coach, vorrangig Online Kurse aber vereinzelt auch Einzelcoaching. Das Finanzamt hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass ich hier eine weitere Tätigkeit anmelden muss, weil es zu unterschiedlich ist. Jetzt habe ich widersprüchliche Aussagen bezüglich Freiberuflichkeit und Gewerbe als Coach gelesen. Kann ich einfach ein neues Gewerbe als Coach/Berater anmelden und dann darüber sowohl die Kurse als auch die Coachings (die teilweise als ein Angebot kombiniert laufen) abrechnen?
Geht das wieder als Kleingewerbe wenn ich noch keine allzu hohen Umsätze erwarte?
Außerdem habe ich bereits ein Geschäftskonto auf die Vitalstoffberatung. Muss ich schauen ob ich das umschreiben kann oder ein neues benötige, denn die Zeit drängt ein wenig. Die Vitalstoffberatung werde ich dann vermutlich abmelden. Ist es notfalls für die ersten Umsätze ok, wenn sie noch über das private Konto laufen?
Ich danke ihnen vielmals im Voraus,
J. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Coaching und Beratung kann in der Regel steuerlich als freiberufliche selbständige Arbeit geführt werden, dies ist vorteilhaft, da dann keine Buchführungspflicht und auch keine Gewerbesteuerpflicht für diese Tätigkeit besteht.
Somit empfehle ich Ihnen, diese Tätigkeit beim Finanzamt als freiberufliche selbständige Arbeit anzumelden und dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung getrennt von der gewerblichen Tätigkeit in einer eigenenen Anlage EÜR und Anlage S zu erklären.
Umsatzsteuerlich sind die beiden Tätigkeiten jedoch gemeinsam anzumelden und zu erklären.
Um eine Trennung rechtssicher durchzuführen, empfielt es sich, getrennte Geschäftskonten zu unterhalten oder die Zahlungen über ein Konto im Privatvermögen abzuwickeln.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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