Anerkennung der iranischen Scheidung
Fragestellung
Hallo,
Ich und mein Exmann haben eine iranische Staatsangehörigkeit und wohnen seit 6 Jahren in Deutschland (Niederlassungserlaubnis in Deutschland). Wir haben 6 Monaten bevor wir nach Deutschland reisen, in Iran geheiratet. Vor paar Monaten haben wir uns in Iran nach iranischer Recht getrennt. Nun hat mein Exmann einen Antrag bei Oberlandesgericht München zur Anerkennung der Scheidung in Deutschland gestellt. Ich habe einen Brief bekommen ob ich mit der Anerkennung dieses Urteils einverstanden bin oder ob ich Einwendungen erheben will.
Meine Frage ist, ob überhaupt eine Anerkennung notwendig ist und wenn ja, ob ich nachher Probleme mit deutscher Recht bekomme. Wir haben im Jahr 2014 eine Wohnung gekauft dass es rechtlich mir gehört und ich die Raten bezahle. Die Frage ist, ob nach der Anerkennung der Scheidung, ich gezwungen werde, halbe von der Wohnung auf Name meines Exmanns umzuschreiben, bzw. ob wir nach deutscher Recht alles halbieren sollen.
Ich will einfach sicher sein dass die Scheidung nach der Anerkennung nicht nach deutscher Recht beeinflusst wird.
mit freundlichen Grüßen,
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Grundsätzlich müssen im Ausland erfolgte Scheidungen in Deutschland anerkannt werden, das ergibt sich aus § 107 FamFG.
Insoweit ist das eingeleitete Verfahren korrekt.
Die Entscheidung nach § 107 FamFG erstreckt sich ausschließlich auf die Lösung des Ehebandes.
Eventuelle in der ausländischen Entscheidung getroffene Regelungen zu Scheidungsfolgesachen werden nicht berührt.
Scheidungsfolgesachen sind u.a. auch etwaige Zugewinnansprüche.
Besteht insoweit ein Streit oder weiterer Regelungsbedarf, sind die Zivilgerichte zuständig. Ihr Exmann müsste Sie, wenn er etwas beansprucht, also vor dem zuständigen Familiengericht verklagen.
Mit dem aktuell laufenden Verfahren hat diese Frage allerdings nichts zu tun. Es wird auch keine Vorentscheidung o.ä. getroffen.
Sie werden allein aufgrund der Anerkennung der Scheidung daher keine rechtlichen Probleme bekommen.
Ob Ihr Exmann überhaupt Ansprüche gegen Sie hat, kann ich an dieser Stelle mangels Informationen nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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Macht es Sinn dass er notariell unterschreibt dass er keinen Anspruch in Zukunft hat?
Wenn Ihr Exmann eine entsprechende Verzichtserklärung notariell beurkundet abgibt, sind Sie für die Zukunft sicher, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.
Mit freundlichen Grüßen