Amazon Buchverkauf Rechnungen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich bin Kleinunternehmerin und habe begonnen bei Amazon Bücher weiter zu verkaufen, wo ich 1-3Euro Gewinn pro Buch mache. Ich hab mich gefragt, ob ich wirklich jede einzelne Rechnung von Amazon ausdrucken und einzeln angeben muss oder ob es reicht die Rechnungen/Umsatz & Gewinn pro Monat fürs FA/ Steuerberater zusammen zu fassen? Was ist wichtig fürs FA bzw. falls ich einen Steuerberater mit einbeziehe, wieviel würde das kosten? Der Gewinn würde wohl so 100-200Euro(ist jetzt nicht so viel) im Monat betragen, das weiß ich, da ich den Buchverkauf von einem Freund übernommen habe, der jetzt nicht mehr in Deutschland lebt. Außerdem ist mir aufgefallen, dass ich dadurch, dass ich keine USt-IdNr. habe, doppelt besteuert werde bei Amazon, deswegen ist es ja ratsam eine zu beantragen, nur da frag ich mich, welche Konsequenzen hat das auf die Kleinunternehmerregelung?
Besten Gruß
Jessica Maruhn
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Frau Maruhn,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Aufbewahrungspflicht der Rechnungen ist in der Form, in der Sie die Rechnungen erhalten haben. Wenn Sie die Rechnungen in elektronischer Form erhalten, sind diese auch in elektronischer Form aufzubewahren. Wichtig ist, dass die Rechnungen jederzeit reproduzierbar sind, also sollten Sie diese durch regelmäßige Backups sichern.
Für das Finanzamt geben Sie in den Erklärungen und Anmeldungen immer nur zusammengefasste Werte an. Das Finanzamt verlangt zunächst keine einzelnen Belege, allerdings besteht die Möglichkeit der Anforderung oder auch der Nachschau oder Betriebsprüfung.
Es empfielt sich, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen. Diese benötigen Sie immer dann, wenn Sie mit Unternehmen aus anderen EU-Ländern zusammenarbeiten.
Die Kleinunternehmerregelung können Sie trotzdem in Anspruch nehmen.
Die Steuerberatungskosten sind sehr unterschiedlich, je nach Anzahl der Belege, nach Vorbereitung durch Sie und nach Umfang der Leistungen. Sie können mit Kosten zusätzlich zur Arbeitnehmererklärung von 200,00 € bis 500,00 € rechnen. Steuerberaterhonorare können auch pauschal vereinbart werden.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Danke, für die Antwort. Noch eine Frage zu dem Absatz "Die Aufbewahrungspflicht der Rechnungen ist in der Form, in der Sie die Rechnungen erhalten haben. ... usw." Hier wird nur "erhalten haben" erwähnt. Gilt das mit der elektronischen Form bzw. den Backups auch für Rechnungen, die ich selber an Käufer schreibe bzw. ausstelle oder verhält es sich da anders?
Besten Gruß
Jessica Maruhn
für Ausgangsrechnungen gilt das genauso. Die Rechnungen müssen zudem unverändbar sein, also beispielsweise als PDF. Eine Word-Datei o.ä. genügt den Anforderungen nicht, da man diese nachträglich verändern kann.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater