Alter Umbau in Nachbar Haus
Beantwortet
Fragestellung
Wir haben anfang 2002 eine Wohnung gekauft
im jahr 2010 haben wir die darunterliegende wohnung gekauft, eine ein zimmer wohnung
lange bevor wir die wohnung gekauft haben(2002) destand zu der unteren wohnung und dem nachbar haus ein durchgang der damalige besitzer hate diesen durchgang genutzt
jedoch lebt dieser besitzer heute nicht mehr
bevor er die wohnung verkauft hatte baute er diesen durchgang um und setzte dort ein bad ein (dies geschar aber lange vor 2002)
die wohnung hatte bis wir sie 2010 kauften noch einen weiteren besitzer
nun das problem
das Bad bzw der bereich in dem das klo instaliert wurde ist zwischen beiden heusern und der spülkasten des klos (ein unterputz spülkasten) grenzt an eine dünne presspanplatte an, diese widerum an eine Tür die bereits im nachbar haus instaliert wurde
also ist die rückwand unseres klos in der wand des nachbar hauses
der Nachbarhausbesitzer möchte siese tür entfernen dies würde vermutlich säden an unserem bad verursachen
jetzt möchte der Nachbarhausbesitze das wir unser Bad so umbauen das er die tür entvernen kann
welche rechlichen möglichkeiten haben wir dies zu verhindern?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrte Mandanten,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich den Sachverhalt folgendermaßen einschätzen:
1. Zunächst einmal können Sie durchaus von der Grundannahme ausgehen, dass Ihr Eigentum nun einmal Ihr Eigentum ist und dieses entsprechend geschützt wird. Sie können also mit Ihrem Badezimmer tun und lassen, was Sie möchten.
Es gibt keinerlei grundsätzliche Verpflichtung dazu, Ihr Bad zu renovieren, umfangreich umzubauen oder sonst wie so zu gestalten, dass Ihre Nachbarn deren Wünsche möglichst einfach umsetzen können.
Hinzu kommt ja zusätzlich, dass der Umbau eines Badezimmers regelmäßig auch bei nur kleinen Schritten große Arbeiten mit sich bringt, allein schon deshalb, weil man oft nicht nur ein paar Fliesen entfernen kann, sondern gleich eine ganze Wand ausstemmen, eventuell Rohre neu verlegen lassen muss etc.
2. Weiterhin ist zu Ihren Gunsten zu beachten, dass hier nicht nur ein Eingriff in Ihr Eigentum aufgedrängt wird, sondern dies auch noch faktisch "vorbeugend" geschehen soll. Denn ob Ihr Spülkasten und die Wasserleitungen überhaupt in Anspruch genommen werden müssen, ist ja gar nicht sicher.
Jedenfalls kann ich Ihren Schilderungen nicht entnehmen, dass beispielsweise ein Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens vorläge, das die Situation entsprechend einschätzen würde.
3. Letzendlich könnten Sie sich also durchaus auf den Standpunkt stellen, Ihre Nachbarn darauf zu verweisen, dass diese im Rahmen der von ihnen geplanten Bauarbeiten Ihrerseits darauf zu achten haben, Ihr Eigentum zu wahren. Dies geht sogar so weit, dass sie Ihnen zum Schadensersatz verpflichtet wären, wenn beispielsweise eine Leitung beschädigt würde.
4. Etwas anderes gilt nur dann - und hier kommen wir zum "Knackpunkt" des Falls, wenn der Toilettenspülkasten und seine Zuleitungen eventuell nicht nur in der Wand, sondern auf dem nachbarlichen Grundstück verlaufen würden. Wäre dies der Fall, könnten Ihre Nachbarn mit Berechtigung von Ihnen Beseitigung verlangen.
Soweit ich die Sache einschätze, scheint dies aber niemand mit Sicherheit zu wissen, da in der Vergangenheit eben die etwas unkonventionelle Durchgangslösung gewählt worden war.
5. Da Sie also nicht mit Bestimmtheit sagen können, wer in einer streitigen Auseinandersetzung im Recht wäre, würde ich Ihnen tatsächlich empfehlen, sich zusammen an einen Tisch zu setzen und eine gemeinsame Lösung zu finden, mit der alle gut leben können. Letztendlich könnte die Entfernung der Tür und deren Ersatz durch eine konkrete Wand ja auch für Sie Sicherheit im Sinne einer klaren Grenzziehung bedeuten.
Sofern die Atmosphäre bereits so angespannt sein sollte, dass Sie sich dies nicht alleine zutrauen möchten, gibt es auch die Möglichkeit, sich an einen Mediator zu wenden, der dann mit Ihnen gemeinsam und unter Kontaktierung geeigneter Handwerker Kosten und Risiken abwägt und auch eine Lösung findet, wer eventuell was übernimmt, um die Grenze zu befrieden.
Sollte es nicht zu einer gütlichen Einigung kommen, gehe ich davon aus, dass ein offizielles Verfahren zur Klärung des Grenzverlaufes eingeleitet werden müsste. Hierzu würde dann ein Vermessungsingenieur bestellt, der genau klärt, wessen Rechte wo anfangen, bzw. aufhören. Dies bedeutet aber natürlich den Aufwand von Geld, Zeit und Nerven und letztlich für beide Seiten ein Kostenrisiko.
Gerade in Nachbarschaftsstreitigkeiten empfiehlt sich daher dringend eine friedliche Einigung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit eine erste Einschätzung der Sachlage ermöglichen und stehe für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch Rechtsanwältin
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