alte Forderung der Fa Vodafon
Fragestellung
Forderung Fa Vodafon aus Rg. 2006
Meine Privatinsolvenz eröffnet am 20.02.2007
Meldung der Firma BFS risk & collection für Vodafon an die Schufa:
Forderung ausgeglichen
Datum der Erledigung 07.03.2013 (siehe Anlage)
Seit Monaten werde ich von infoscore bedrängt die o.g. Forderung zu begleichen.
Meine Antwortschreiben wurden allesamt nicht akteptiert
infoscore hat wohl die Forderungen der BFS risk übernommen
Weiß mir nicht mehr zu helfen
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Ich habe Sie in der Sache so verstanden, dass die in Rede stehende Forderung von Ihnen bereits beglichen worden ist und auch ein entsprechender Eintrag in der Schufa erfolgt ist (am 07.03.2013 - Ausgleich der Forderung).
Vor diesem Hintergrund ist das Forderungsschreiben der infoscore Forderungsmanagement GmbH vom 21. Juni 2017 nicht nachvollziehbar, wenn es in der Sache um die Forderung geht, die in der Schufa am 07. März 2013 als ausgeglichen gemeldet worden ist (von der BFS risk & collection GmbH für Vodafone GmbH).
Ich empfehle Ihnen, sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen, der dem Inkassounternehmen ein einfaches abschließendes Schreiben übermittelt, um die Angelegenheit abzuschließen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen. Einer positiven Bewertung sehe ich entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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vielen Dank für Ihre Antwort.
leider hat sie mir nicht weitergeholfen.
Das Schreiben der Schufa habe ich bereits an infoscore gesandt. Infoscore wollte von mir das Bestätigungsschreiben. Dieses habe ich jedoch nicht, da es ja an die Schufa ging.
Unabhängig davon müsste doch aber die Forderung in die Privatinsolvenz fallen oder?
Wenn infoscore Rechtsnachfolger der Firma BFS risk&coll
ist, müssten doch alle Unterlagen vorliegen.
vielen Dankfür Ihre Antwort, leider hat sie mir nicht weitergeholfen. Das Schreiben der Schufa habe ich bereits an infoscore gesandt, Infoscore wollte von mir das
Bestätigungsschreiben. Dieses liegt mir jedoch nicht vor, da es an die Schufa ging.
Wenn infoscore Rechtsnachfolger der Firma BFS risk & coll. ist, müssten doch alle Unterlagen vorliegen.
Unabhängig davon ist die Forderung doch aber über Privatinsolvenz erledigt oder?
Über eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Es ist offensichtlich, dass der Rechtsnachfolger der Fa. BFS nicht im Bilde ist.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass durch die Privatinsolvenz auch die in Rede stehende Forderung beseitigt worden ist.
Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (vgl. § 301 InsO).
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth