Aktienverluste u. Rürup/Steueroptimierung bei Abfindung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir benötigen die Hilfe eines Spezialisten zur Steueroptimierung für 2015 im Zusammenhang mit Aktienverlusten, Rürup-Verträgen und Abfindungen.
Es geht um folgende Rahmenbedingungen: Ehepaar, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Steuerklasse IV/IV
Ehefrau:
- Aufhebungsvertrag mit Arbeitgeber zum 31.12.2014, Abfindungszahlung brutto 209.375 EUR am 31.01.2015
- Seit 10.09.2013 arbeitsunfähig krank geschrieben, Anträge auf Erwerbsminderungsrente sowie Antrag auf private Berufsunfähigkeitsrente wurden Mitte 2015 gestellt und sind noch in Bearbeitung
- ALG1 wurde nach Ruhenszeit erstmalig ab 20.08.15 gezahlt (Leistungsbeitrag täglich: 58.75 EUR/ monatlich: 1.762,50 EUR)
- Einkünfte in 2015:
Krankengeld 6.720,57 EUR *
Abfindung 209.375 EUR brutto (Steuerabzug/Fünftelregelung: 44.575,00 EUR, Soli: 2.451,62 EUR)
Nachverrechnung 3.979,98 EUR brutto (Lohnsteuer 1790,00 / Soli 98,45 EUR, Position wird als Entgelt ausgewiesen)
ALG1 7.755,00 EUR bis 31.12.15
* Hinweis zu Krankengeld: dieser Betrag wurde dem Finanzamt von der Krankenkasse gemeldet für den Zeitraum 19.12.14-09.03.15. Tatsächlich wäre also bei einem Tagessatz von 71,19 EUR für 2015 nur 5.795,10 EUR an Krankengeld zu berücksichtigen.
- steuerlich abzugsfähige Kosten (?): EUR
Jahresbeitrag Berufsunfähigkeitsversicherung 2.433,45
Jahresbeitrag Lebensversicherung 1.562,16
Außerdem möglich (?):
Unfallversicherung für beide Ehepartner 244,19
Rechtsberatungskosten (Mandat Erwerbsminderungsrente) 1.500,00
Rechtsberatungskosten (Online) 77,00
Steuerberatungskosten 102,00
Ehemann: zurzeit noch Arbeitnehmer, für 2016 Arbeitslosigkeit zu erwarten, ggf. mit Abfindung in 2016
- Einkünfte in 2015 (geschätzt): Entgelt ca. 33.000 EUR
- steuerlich abzugsfähige Kosten:
Jahresbeitrag Lebensversicherung 924,84 EUR
Haftpflichtversicherung KFZ 285,00 EUR
Km zum Arbeitsplatz pro Strecke: 20 km
Wir gehen davon aus, dass wie ohne weitere Verlustabzüge von einer erheblichen Steuernachzahlung ausgehen müssen (angelehnt an Ergebnisse aus online-Steuerrechnern ca. 15.000-20.000 EUR).
Um dies zu verhindern, stellen sich uns nun folgende Fragen:
- Ist es möglich, die Steuerlast durch ausgewiesene Aktienverluste zu reduzieren? Falls ja, welche Vorgaben müssen hierbei beachtet werden (z.B. können nur Verlustaktien verkauft werden oder muss eine Verrechnung gegen Aktiengewinne erfolgen (in welchem Verhältnis)
- Würden die Aktienverluste aus der Verlustbescheinigung zu 100% angerechnet oder nur ein Teil davon?
- Der Steuerberater des Arbeitgebers der Ehefrau empfahl im Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag, dass ALG1 in 2015 NICHT in Anspruch zu nehmen (mit Dispositionsrecht auf 2016 verschieben) und für 2015 eine getrennte EKST-Veranlagung vorzunehmen, damit die Steuerlast nicht exorbitant steigt. Da wie oben bereits angegeben nun seit dem 20.08.15 täglich 58,75 EUR ALG1 gezahlt wird und wir dies eigentlich lieber weiterhin in Anspruch nehmen würden, wäre eine schnelle Klärung für uns sehr hilfreich.
Nachdem wir uns auf diversen Internetseiten eingelesen haben, hätten wir folgende Idee:
- gemeinsame Veranlagung
- Aktienverluste ca. 21.500 EUR absetzen
- Einmalzahlung von 25.000 EUR in Rürup-Vertrag für den Ehemann abschließen und davon ebenfalls 80% = 20.000 EUR steuerlich absetzen
- Mit dem Gesamtbetrag aus Aktienverlusten und Vorsorgeaufwendung/Rürup von 41.500 EUR müsste sich dann gem. Online-Steuerrechner die Steuerlast auf ca. 31.000 EUR reduzieren lassen, wobei unsere Aufwendungen für Lebens-, Berufsunfähigkeits, Haftpflicht- und Unfallversicherungen sowie Fahrtkosten zur Arbeit hierbei noch nicht berücksichtigt sind.
- Bei einer geschätzten Lohnsteuervorauszahlung inkl. Soli von ca. 53.500 EUR (über Entgelt Ehemann ca. 4.600 EUR und Abfindung/Entgelt Ehefrau 48.916 EUR) würde dann eine Steuerrückzahlung von 22.500 EUR fällig, mit der der o.g. Rürup-Vertrag größtenteils finanziert werden könnte.
Ist dies so machbar oder falls nicht, hätten Sie einen anderen Vorschlag? Da wir das Geld aus der Abfindung bereits für die nächsten Jahre verplant haben, möchten wir keine Investitionen tätigen, die über den Betrag einer evtl. Steuerrückzahlung hinaus gehen. Daher müsste es schon garantiert sein, dass wir mit einem Rürup-Vertrag, den wir ja sicherlich in 2015 VOR der Steuererklärung abschließen müssten, auch eine Steuerrückzahlung in etwa der gleichen Höhe erhalten. Wir benötigen außerdem einige Empfehlungen zu Anbietern von Rürup-Verträgen, die vom Finanzamt anerkannt werden.
Falls unsere Vorstellungen überhaupt realisierbar sind, könnten Sie uns dann bitte mitteilen, wie hoch die Kosten wären, wenn Sie uns eine verbindliche Einkommenssteuererklärung für 2015 mit den genannten Zahlen erstellen würden?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe und einen schönen Tag noch.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich beantworte einfach in der Reihenfolge Ihrer Fragen:
1) Verrechnung von Aktienverlusten
Aktienverluste können auch im Veranlagungsverfahren berücksichtigt werden. Hierzu müssen Sie bis zum 15. Dezember einen Antrag bei Ihrer Bank auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung über die Aktienverluste stellen.
Im Veranlagungsverfahren ist weiterhin lediglich eine Verrechnung mit Aktiengewinnen möglich. Sie würden demnach die erzielten Aktiengewinne in der Einkommensteuererklärung angeben - diese würden dann einem Steuersatz von 25% unterliegen. Es könnten jedoch die bescheinigten Aktienverluste angerechnet werden.
Insoweit Sie ausreichend Aktiengewinne erzielt haben, können Sie die Verluste auch vollständig anrechnen. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften / Zinserträge ist jedoch nicht möglich. Der verbleibende Verlust wird dann gesondert festgestellt und kann ggf. im Folgejahr verwendet werden.
2) Verschiebung ALG1
Ich würde Ihnen nicht empfehlen eine getrennte Veranlagung durchzuführen.
Die Einkommensteuer auf die Abfindung der Ehefrau wird gesondert und ermäßigt besteuert. Die verbleibenden normal besteuerten Einkünfte sind dann die Einkünfte des Ehemannes i.H. v. ca. 33.000 € (bzw. nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben ggf. niedriger).
Das ALG1, in 2015 ausgezahlt, erhöht den Steuersatz auf die Einkünfte von 33.000 €. Im Splittingverfahren sind die Steuersätze deutlich niedriger. Daher sollte daran festgehalten werden. Ich empfehle jedoch das ALG1 von der Auszahlung her auf 2016 zu verschieben.
Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass Sie die Möglichkeit haben einen Teil der Abfindung an den Arbeitgeber wieder zurückzuzahlen und gleichzeitig mit ihm zu vereinbaren, diesen Teil in 2016 auszuzahlen. Der Bundesfinanzhof hat im Jahr des Abflusses eine Minderung der Einkünfte anerkannt (vgl. BFH v. 04.05.2006 - VI R 33/03 BStBl 2006 II S. 911).
Eine vollständige Auszahlung in 2016 wäre die optimalste Variante in Ihrem Fall. Sollte ein Teil in 2015 verbleiben, müssen dies mindestens 5% der Abfindung sein.
3) Einmalzahlung Rürup
Beiträge zu privaten und gesetzlichen Rentenversicherungen sind bei Zusammenveranlagung bis zu 80 % abzugsfähig. Der Höchstbetrag beträgt 40.000 €.
Einmalzahlungen im Rahmen der Leistung der Beiträge sind zulässig. (vgl. hierzu Korn Kommentar zum EStG § 10 Rz. 157.8)
Nun abschließend zur Erstellung der Steuererklärung. Das Honorar ist von der Höhe der Einkünfte abhängig. Dieser Betrag wird bei ungefähr 240.000 € liegen (Abfindung + übrige Einkünfte). Da nun einige Besonderheiten zu beachten sind, schlage ich folgendes Honorar vor:
370,00 € zzgl. MwSt. = 440,30 €
Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater