AGB und Widerrufsbelehrung sowie weitere geforderte Rechtstexte
Beantwortet
Fragestellung
Guten Morgen zusammen,
ich betreibe (aktuell als Nebenerwerb, später als GbR) die Vermietung von Event- & Veranstaltungstechnik.
Der direkte Link zu diesem Projekt lautet pa123.de.
In der nächsten Zeit, werden wir noch den Mietpreis mit auf der Internetseite veröffentlichen.
Sollten Sie hierzu noch Fragen habe, so stehe ich Ihnen gerne unter 0160 - 381 30 32 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
D. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort des Experten
Sehr geehrter Mandant,
ich werde wie angekündigt bis einschließlich Dienstag mit der vollständigen Ausarbeitung auf Sie zurückkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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Raten Sie nicht weiter!
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vielen Dank für Ihren Auftrag und das in mich gesetzte Vertrauen. Ich habe mich bereits an die Ausarbeitung gesetzt, werde damit aber aller Voraussicht nach heute nicht mehr fertig. Ich möchte Sie daher darum bitten, die Bearbeitungszeit um zwei Tage zu verlängern, damit würde ich in jedem Fall hinkommen. Als ich die Angelegenheit übernommen habe, warn leider nur drei Tage Bearbeitungszeit vorgegeben, was ich zunächst übersehen hatte. Ich gehe davon aus, dass ein anderer Kollege den Auftrag zunächst angenommen und dann wieder freigegeben hatte.
Wenn Sie einverstanden sind, würde ich Sie also darum bitten, die Deadline in Ihrem Kundenportal entsprechend zu verlängern.
Mit den besten Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
bitte lassen Sie sich ruhig Zeit damit.
Gerne bis Ende der kommende Woche.
Auf eine Woche kommt es mir nicht an.
Danke aber, dass Sie auf mein Angebot eingegangen sind.
Gerne dürfen Sie mich auch bei Fragen kontaktieren.
Meine Nummer lautet 0160 - 381 30 32.
Mit freundlichen Grüßen
D. R.
vielen Dank für Ihr Verständnis und das gezeigte Entgegenkommen. Ich nehme Ihr Angebot zur Verlängerung gerne an, zumal mir zeitgleich weitere AGB Anfragen vorliegen und mir so genügend Zeit bleibt, auf alle sachgerecht einzugehen.
Ich melde mich dann bis zum Ende dieser Woche mit dem ersten Entwurf bei Ihnen zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
Sie finden jetzt im Bereich "Anhänge" unterhalb des Textfeldes Ihrer ursprünglichen Anfrage meinen ersten Vorschlag für Ihre AGB.
Ich habe diesen als Worddokument verfasst, da wir so beim Hin- und Herschreiben den Korrekturmodus verwenden können, was die Angelegenheit erfahrungsgemäß stark vereinfacht.
An manchen Stellen (Unternehmensdaten, Zahlungsbedingungen, Vertragsschluss etc.) musste ich noch ein wenig "raten", da mir die genauen internen Abläufe bei Ihnen nicht bekannt sind.
Bitte sehen Sie sich daher alles genau durch und lassen es mich wissen, wenn Sie Änderungs- oder Ergänzungswünsche haben. Diese nehme ich sodann gerne entsprechend auf.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
ich werde heute die Texte einsehen und prüfen und mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
D. R.
In der AGB von Ihnen ist mir unter §3 der "Warenkorb" aufgefallen.
Hier ist es so, dass die Kunden über unser Kontaktformular auf der Internetseite, über eBay-Kleinanzeigen oder telefonisch mit uns in Kontakt treten können. Eine direkte Bestellung über ein Warenkorbsystem wird nicht angeboten.
Lediglich die Preise der jeweiligen buchbaren Pakete (z.B. Sound-Set Large) sollen auf der Internetseite und bei eBay-Kleinanzeigen angezeigt werden.
Aktuell sieht die Anzeige bei eBay-Kleinanzeigen so aus https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/pa-musikanlage-zum-mieten-pa-anlage-anlage-tonanlage-lichteffekte/590062194-293-3223.
Das Szenario sieht somit wie folgt aus:
Der Kunde findet uns im Internet über Google etc. und landet entweder bei uns direkt auf der Internetseite oder aber auf der Anzeige von eBay-Kleinanzeigen. Dort sieht er bebildert die buchbaren Pakete und schreibt oder ruft uns an.
Infolgedessen senden wir dem Kunden (gewerblich oder privat) ein Angebot zu (siehe Upload).
Nimmt er nun das Angebot an, so stellen und übergeben wir die Rechnung an dem Tag der Übergabe, wo auch die Kaution von 100€ fällig wird.
Ich lade Ihnen einmal ein Angebot und eine Rechnung von uns hoch.
Aktuell ist es so, dass wir die Musikanlagen bzw. Tontechnik beim Kunden aufbauen, was uns vor unsachgemäßer Benutzung und in punkto Service zu Gute kommen soll. Es wird bei einer z.B. privaten Veranstaltung immer vor Ort jemand in die Technik eingewiesen.
Entweder am nächsten Tag oder direkt nach der Veranstaltung wird die Anlage wieder von uns abgebaut bzw. abgeholt. Die Kaution wird, nachdem die Anlage und die Ausrüstung vor Ort getestet wurden, wieder zurückgegeben.
Wir werden in der nächsten Zeit eine Musikanlage zusammenstellen, die wir dann vermieten werden, wo der Kunde diese selbst abholt, aufbaut, abbaut und wieder zurückbringen wird.
Die einfache und übliche Mietdauer beträgt hier dann 24 Stunden. Der Tagesmietpreis bezieht sich auf das jeweilig gebuchte Paket.
Bei einer gewerblichen Veranstaltung bei uns in der Stadthalle z.B., sind wir i.d.R. immer mit unserer Technik vor Ort.
Es kann aber auch passieren, dass wir die Haustechnik vor Ort benutzen müssen, eher die Ausnahme aber es kann durchaus das eine oder andere Mal vorkommen. Gerade bei festen Lichtinstallationen.
Als Vergleich würde ich Ihnen gerne folgende AGB empfehlen, die mit meinem Geschäftsfeld übereinstimmt. Sie wurde aus meiner Warte sehr gut umgesetzt und könnte uns als Leitfaden sicher dienen.
http://www.schalldruck.tv/AGB.html (passt am besten)
Die Punkte 16. 17. & 18. der AGB aus dem Link "Kauf von Waren", sind bei uns nicht relevant.
Es müssen folgende Punkte in unsere AGB übernommen werden, sofern Sie keine rechtlichen Einwände diesbezüglich haben.
2. Schriftform?
4. Angebote und Preise
Wir liefern nicht oder anders unter folgenden Bedingungen
(Falls eine Tonanlage bereits vermietet wurde, stellen wir eine gleich- bzw. hochwertigere Tonanlage zur Verfügung) (Alle verwendeten Bilder für unsere Technik dienen ausschließlich der Bebilderung bzw. Illustration und können somit vom Original abweichen)
6. Aufrechnung?
Miete
8. Abnahme der Mietsache
9. Instandhaltung
10. Mängel
11. Verwendung der Geräte
12. Untervermietung, Vertragsstrafe
13. Mietdauer, Rückgabe, (+Anlieferung)
(hier würde ich beide Begriffe verwenden – zurückzugeben und zu übergeben)
(Die Anlieferung und die Abholung innerhalb von 25km einer einfachen Fahrt, ist bereits im Mietpreis enthalten, sollte man über 25km hinauskommen so gilt folgendes:
Anlieferung bis 25km ist kostenlos.
Anlieferung bis 50km + 20€.
Anlieferung bis 75km + 40€.
Anlieferung bis 100km + 60€.)
14. Verlust
15. Zufälliger Untergang, Versicherung
Ein weiterer Punkt sollte noch mit einbezogen werden. Hierzu ein kopierter Text:
(Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass Veranstaltungstechnik Thomas Wild die Funktion der Mietsachen überwacht, hat Veranstaltungstechnik Thomas Wild die hierfür erforderlichen Rechte. Insbesondere
1. kann Veranstaltungstechnik Thomas Wild die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage gefährdet wird.
2. Veranstaltungstechnik Thomas Wild kann die Anlage abschalten, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, gegen Veranstaltungstechnik Thomas Wild herzuleiten.
3. können unsere Beschallungsanlagen Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.)
Ein weiterer Punkt zum Thema Schadensersatz sollte noch mit einbezogen werden. Hierzu ein kopierter Text:
(3. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen.
Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter §5 genannten Haftungsbeschränkungen.)
Ich hoffe es hilft Ihnen so weiter.
Es tut mir sehr leid, wenn ich Ihnen zu wenig Infos hab zukommen lassen. In Anbetracht der Bandbreite an Situationen, die man abdecken könnte, bin ich schier überfordert gewesen. Jetzt wird so langsam ein Schuh aus der ganzen Sache.
Daher vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
D. R.
zunächst einmal möchte ich mich ausdrücklich für die eingetretene - leider erkrankungsbedingte - Verzögerung entschuldigen.
Ich habe Sie keineswegs vergessen! Selbstverständlich hätte ich dennoch bescheid geben sollen. Ich werde mich schnellstmöglich an die Ausarbeitung Ihrer Änderungswünsche machen und dann bei Ihnen zurückmelden.
Mit den besten Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
das ist schon okay. Kein Problem.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, es soll schließlich korrekt werden.
leider hat sich die weitere Bearbeitung verzögert, da ich noch immer zuhause und an fiebriger Grippe erkrankt bin. Dieses Jahr ist es leider sehr hartnäckig...
Heute geht es allerdings endlich etwas besser, weshalb ich Ihnen eine ergänzte Fassung der AGB erstellt und hochgeladen habe.
Bitte sehen Sie sich diese noch einmal durch und lassen mir dann Ihre Rückmeldung hierzu zukommen.
Insbesondere Ihre Anmerkungen zum Ablauf des Vertragssschlusses und der An- und Ablieferung habe ich gerne übernommen. Dies sind ja letztlich wichtige Merkmale, die Ihre internen Betriebsablaufe wiedergeben und individuell machen.
Fast alle der von Ihnen benannten weiteren Punkte (Abnahme, Instandhaltung, Mängel etc.) sind in den AGB jedoch bereits enthalten. Eventuell ist dies für Sie nicht so gut ersichtlich, da "juristisch verklausuliert". In diesem Fall geben Sie mir bitte Bescheid, wozu genau Sie Rückfragen haben. Gerne erläutere ich dies dann oder passe die Formulierung weiter an.
Es empfiehlt sich ausdrücklich nicht, die AGB "ins Unendliche" zu erweitern und ausführlich zu machen. Es ist klargestellt, dass es sich um einen Mietvertrag handelt, so dass es überflüssig ist, sämtliche Regelungen des Mietrechts wiederzugeben, wie Sie sich bereits im Gesetz (BGB) befinden. In die AGB gehören nur Ergänzungen oder Abweichungen davon.
Auch im Alltag erweisen sich überlange AGB nur als hinderlich und unübersichtlich, sodass ich Ihnen davon klar abraten möchte.
Dies gilt ausdrücklich auch bezüglich Einzelpreisen. Hierfür sollten Sie die Angebote und eventuell Preislisten vorsehen. Dies hat zusätzlich den Vorteil, dass Sie bei einer Preisanpassung nicht Ihre AGB ändern müssen.
Zwei Rückfragen habe ich meinerseits noch an Sie:
1.
Was meinen Sie mit dem Punkt "Versicherung" genau? Wer soll was wogegen und wie versichern?
2.
Auch zu dem letzten Punkt, zu dem Sie einen Textvorschlag einkopiert haben, bitte ich um Erläuterung. Meiner Ansicht nach widerspricht sich dies Ihrem Konzept, wonach Sie nur Anlieferung, Auf- und Abbau und Einweisung anbieten.
Sollte dies anders sein, lassen Sie es mich bitte wissen.
Ich hoffe, dass wir der endgültigen Lösung damit einen Schritt näher kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
Es stört mich nicht, dass es durch Ihre Krankheit länger gedauert hat. Gute Besserung weiterhin.
Mit freundlichen Grüßen von der Ostsee.
D. R.
anbei meine Korrektur.
Mit freundlichen Grüßen und ein erholsames Osterfest wünsche ich Ihnen.
D. R.
ich selbst bin heute den ersten Tag aus meinem Urlaub zurück im Büro und melde mich im Laufe der Woche bei Ihnen zurück.
Mit den besten Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
Sie finden die Finalfassung der AGB nunmehr im Uploadbereich hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin