Ärger mit dem Photographen
Beantwortet
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin Heilpraktiker und wollte für meinen Internetauftritt neue Fotos machen lassen.
Dazu wendete ich mich an ein Fotostudio.
Die Absprache war, dass habe ich schriftlich, Fotoaufnahmen zu 119 €/stunde und eine bearbeitete Datei zu 26 €.
Die Aufnahmen wurden gemacht, ich habe 119 € bezahlt.
Ich wollte aber, und das habe ich von vornherein auch während der Aufnahmen gesagt, keine Fotobearbeitung haben, da dies für mich einen unnatürlichen Eindruck macht.
Jetzt weigert sich die Besitzerin und Fotografin mir die unbearbeiteten Bilder zur Verfügung zu stellen, da sie nie unbearbeitete Bilder herausgeben würde.
Unsere Terminabsprache fand am Telefon statt, sie bestätigte mir Termin und Preis (Aufnahme 119€ pro Stunde, bearbeitete Datei 26 €) per Mail. Ich habe keine AGB von ihr vorgelegt bekommen.
Nun zieht sie sich auf eben diese zurück, verweist auf ihre Internetseite, obwohl ich sagte ich komme auf "Empfehlung" (also nicht über die Internetseite, ausserdem würden die in Ihren Räumen hängen.
Frage: Muss ich nun leer ausgehen oder habe ich ein Recht auf meine Bilder? Sind die AGB eigentlich rechtsgültig.. ich habe sie mir durchgelesen und bekam das Gefühl, dass selbst wenn ich alles zahlen würde, dieses Fotostudie trotzdem alle Rechte an dem Fotos behält, was für meinen Verstand unlogisch und nicht richtig ist - zumal ich ja kein Model bin und sie mich nicht modeln sollen…
Wer könnte mir hier eine rechtsichere Auskunft geben, mit §§… ich fühle mich echt genötigt und manipuliert.
Ich war in der Vergangenheit schon bei anderen Fotographen, da habe ich immer, für weit weniger Geld, am Ende der Aufnahmen alles Bilder, bearbeitet und unbearbeitet, bekommen mit allen Rechten!
Danke im Voraus
S. J.
PS.: vielleicht wäre es gut wenn es ein Anwalt aus dem Raum Augsburg wäre, da es sich um ein Studio in Augsburg handelt
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Herr J. ,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage, die ich auf der Basis Ihre Angaben beantworten werde.
Die Fotografin Frau Wagner-Hoppe handelt wider ihrer eigenen AGB. In der Kombination der drei Nachfolgenden Bestimmungen ist festgelegt, dass allein der Kunde entscheidet, welche Bilder er nutzen möchte, sei es bearbeitet oder unbearbeitet.
Insbesondere der Satz: „Hierbei ist der Kunde ist verpflichtet, photoresque bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der Nutzung des Bildmaterials mitzuteilen, an welchem Bildmaterial er Nutzungsrechte in welcher Art, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und für welchen (Sprach-) Raum erwerben möchte.“ In Zusammenhang mit folgendem Satz: . „photoresque bietet dem Kunden auch die Möglichkeit, in der Bilddatenbank über das Internet („www.photoresque.de“) die Bildauswahl zu treffen.“ Stellt klar, dass der Auftragnehmer, also photoresque, Ihnen erlauben muss auch die unbehandelten Bilder auszusuchen.
Das Fotostudio behält die Urheberrechte an den Fotos, das ist in § 2 UrhG geregelt, da die ja Urheber der Bilder sind, aber §§ 22 KUG (Kunsturhebergesetz) regelt das Recht am eigenen Bild, d.h. nur Sie bestimmen darüber was von Ihnen, wie dargestellt wird.
Sie können somit fordern, dass Ihnen die unbearbeiteten Bilder zur Auswahl zur Verfügung gestellt werden.
Leistungs- und Pflichtenkatalog
photoresque stellt dem Kunden gegen Entgelt Bilder bzw. Bildmaterial in körperlicher Form (insbesondere Fotoabzüge, Diapositive, Negative, Abdrucke, Grafiken etc.) und in elektronischer Form (insbesondere digitale Bilddatensätze unabhängig vom jeweiligen Datenträger oder Übermittlungsweg) zur Verfügung und räumt ihm gegen ein jeweils gesondert zu vereinbarendes Entgelt bzw. Nutzungshonorar jeweils ein Recht zur einmaligen Nutzung des ausgewählten Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein.
Auswahl des Bildmaterials
Zur Entscheidung über den Erwerb stellt photoresque dem Kunden nach dessen Vorgabe das im jeweiligen Lieferschein einzeln aufgeführte Bildmaterial (Auswahlsendung) zur Sichtung und Auswahl vorübergehend und – vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung für die vereinbarte Überlassungsdauer gegen Zahlung der anfallenden Bearbeitungs- und Versandkosten zur Verfügung. photoresque versendet die Auswahlsendung ordnungsgemäß verpackt an den Kunden oder der Kunde holt die Ware in unserem Atelier ab. Der Kunde erwirbt weder durch die Zusendung noch durch die Abholung oder Zahlung der Bearbeitungs- und Versandkosten ein Eigentumsrecht und/oder ein Nutzungsrecht an dem Bildmaterial. photoresque bietet dem Kunden auch die Möglichkeit, in der Bilddatenbank über das Internet („www.photoresque.de“) die Bildauswahl zu treffen. Der Zugang zu der Bilddatenbank wird dem Kunden nach Abschluss einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung via eMail gewährt. Der Kunde erwirbt durch den Download nicht das Recht zur Verbreitung und/oder Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder zur sonstigen Nutzung an dem in der Datenbank befindlichen Bildmaterial.
Verfügungsbeschränkung, Verwertungs- und Urheberrechte
photoresque vergibt grundsätzlich nur Nutzungsrechte am fotografischen Urheberrecht. Das Urheberrecht von gelieferten bzw. elektronisch übermittelten Bildmaterial verbleibt stets bei photoresque. Es geht lediglich das Eigentum an den Abzügen und/oder der Bilddaten über; oder es werden diese für den Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
Das Bildmaterial ist grundsätzlich für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und Freigabeerklärung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen, die Bilder zu reproduzieren (analog oder digital), gestattet ist ausschließlich die private Nutzung.
Die Ablösung weiterer Urheberrechte sowie die Erwirkung von Genehmigungen für Veröffentlichungen obliegen dem Kunden. Das Bildmaterial wird von photoresque nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt.
Dies gilt insbesondere im Falle einer beabsichtigten (ge-)werblichen Nutzung des
Bildmaterials. Hierbei ist der Kunde ist verpflichtet, photoresque bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der Nutzung des Bildmaterials mitzuteilen, an welchem Bildmaterial er Nutzungsrechte in welcher Art, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und für welchen (Sprach-) Raum erwerben möchte. Er hat im Falle der geplanten Veröffentlichung in einem Printmedium auch anzugeben, in welcher Publikation und mit welchem Verbreitungsgrad diese beabsichtigt ist. Entsprechend den Angaben des Kunden erklärt photoresque das Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Kunden überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und photoresque ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt. Das Abzeichnen, Duplizieren, Bearbeiten, Umgestalten, Nachbilden, Nachfotografieren, Digitalisieren etc. des urheberrechtlich geschützten Werkes, die Übertragung und die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne ausdrückliche schriftliche, vorherige Einwilligung von photoresque nicht gestattet. Ausgenommen ist die ausschließlich private Nutzung.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, gerne auch die Erstellung des Vertrages, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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http://www.photoresque.de/fileadmin/data/Agb_photoresque_GmbH.pdf
besten Dank für den Link.
Der hilft.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
Hallo Herr J.,
vielen Dank für das nette Gespräch eben.
Anbei bestätige ich Ihnen Ihren Termin bei mir im City Atelier (Adresse s. signatur)- unser Parkplatz befindet sich im Kl. Katharinengässchen vor dem Schaufenster einer Visagistin.
Termin ist der: 16.10.2014 um 12.30h- Dauer 30 bis 60 Minuten. Stunde zu 119,00 Euro. Eine bearbeitetet Datei inkl. aller Nutzungsrechte für 26,00 Euro.
Viele Grüße
Iris Wagner
können Sie die Deadline um 6 Stunden auf 18.00 Uhr verlängern? Ich möchte es noch einmal überarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
vielen Dank für die Antwort. Ein kleines Detail habe ich nicht erwähnt, da es für mich in der Frage keine Bedeutung hatte. Ich habe natürlich einen Link bekommen um aus den unbearbeiteten Fotos mir die auszusuchen die ich bearbeitet dann kaufen wollte.
Das scheint mir aber, aufgrund Ihrer guten Antwort, eigentlich egal zu sein, denn ich wurde als Laie in der Sache mehr als gelinkt.
Als Laie gehe ich davon aus, dass ich, wie früher auch, zum Fotographen gehe, Bilder von mir machen lasse, diese Arbeit bezahle und dann die Bilder, samt Negativ (früher) oder eben heute in digitaler Form alle Fotos bekomme.
Das scheint nun nicht mehr so zu sein.
Ich will doch nicht jedesmal vorher Fragen, ob ich ein Bild da oder dort von mir veröffentlichen darf. Ich will nicht fragen ob ich 500 Flyer oder 1.000.000 Flyer von mir veröffentlichen darf, ob ich die Bilder in einen neuen Flyer packen darf und, und, und.
Mein Gefühl ist richtig gewesen, diese Frau ist eine Abzockerin und wenn es nur ist, dass sie ihre Kunden nicht in vollem Umfang über die Rechte der Kunden und die Einschränkungen aufklärt, sondern stillschweigend davon ausgeht, dass diese das wissen.
Vielen Dank für Ihr Angebot der Vertretung.
Wenn es eindeutig gewesen wäre, dass mir die unbearbeiteten Fotos zum Herstellungspreis von 114 € gehört hätten, dann würde ich dies nun auch mit Ihrer Hilfe einklagen.
So aber nehme ich dies als Erfahrung und werde diese Dame eine andere Erfahrung lehren, das ist für mich billiger und weniger Zeitaufwendig. Negative Bewertungen auf dem richtigen Portal schrecken zukünftige Kunden ab. Es soll kein Kunde wieder in die Falle der Unwissenheit und Gutgläubigkeit tappen.
Nochmals vielen Dank für Ihre gute Antwort - Bewertung folgt auf dem Fuss.
Freundliche Grüße
S. J.
Heilpraktiker in Prittriching