Abtretung LV
Fragestellung
guten Tag,
ich möchte meine im Jahre 1998 abgeschlossene LV (Wahlrecht Rente oder einmaliger Betrag) für die Finanzierung eines privat genutzen Eigenheimes an die Darlehen gebende Bank abtreten.
Ferner bin ich selbstständig (UG) und möchte ein Zimmer des neu erworbenen Hauses an meine UG vermieten.
Ist in dieser Kostellation bei Auszahlung meiner LV in 10 Jahren der Kapitalertrag (Zinsgewinn) steuerfrei?
wenn nein, welche Möglichkeiten gäbe es.
Besten Dank
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Abtretung einer Lebensversicherung zur Absicherung eines Darlehens zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie kann zu einem weiterhin steuerfreien Ertrag in der Auszahlungsphase der Versicherung führen.
Voraussetzung dafür ist es jedoch, dass das Darlehen (Abschluss vor 1.1.2005) nicht zur Einkünfteerzielung verwendet wird. Dies wäre jedoch der Fall, wenn Sie entweder ein Arbeitszimmer in der Immobilie selbst nutzen oder aber an eine Gesellschaft vermieten. In Ihrem Fall vermieten Sie an eine UG. Die Vermietung führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Es ist nicht maßgeblich wie hoch diese Einkünfte (Mieterträge ./. Werbungskosten) ausfallen.
Es gibt eine Ausnahme, nach dem o.a. nicht eintritt. Dies wäre der Fall, wenn das Darlehen ausschließlich der Finanzierung eines Wirtschaftsguts (d.h. hier eine Immobilie) dient, dass dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmt ist. Leider muss dies verneint werden. Das Darlehen dient nicht ausschließlich der Finanzierung des Wirtschaftsguts "Arbeitszimmer", sondern auch dem eigengenutzten Teil der Immobilie.
Da bereits die Grundregel bezüglich einer schädlichen Verwendung greift: die Finanzierungskosten des Darlehens stellen (zum Teil) Werbungskosten im Fall der Vermietung an die UG dar. Diese Regelung in § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG (alte Fassung bis 2004) begrenzt die Wirkung nicht mit "insoweit" ein. Deshalb ist eine solche Abtretung schädlich.
Ich denke, Sie können nur wählen: Entweder Sie nutzen die Steuerfreiheit. Dann kann die UG einen Betriebsausgabenabzug nicht geltend machen(ausgelöst durch die Anmietung) und folglich kann sie es nicht anmieten. Bei Fälligkeit der Versicherung sind die vereinnahmten Zinsanteile jedoch steuerfrei.
Oder Sie nutzen die Wirkungen des Betriebsausgabenabzugs auf Ebene der UG, müssen dann jedoch die Zinsen in Höhe von derzeit 25 % versteuern. Die entscheidende Fragen lautet, wie hoch sind die Steuereffekte. Dazu müsste man die Höhe der Miete sowie die Summe der Zinsen aus dem Lebensversicherungsvertrag kennen.
Die Steuerfreiheit kann nur genutzt werden, wenn das Darlehen, dass die abgetretene Lebensversicherung zur Absicherung nutzt, ausschließlich der Finanzierung des Arbeitszimmers oder einer Immobilie dienen würde, die ausschließlich zur Einkünfteerzielung verwendet wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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