Absetzung Zahnarztkosten
Fragestellung
Hallo,
ich habe dieses Jahr zwei Implanzate bekommen.
Dafür habe ich mehr als 2500 € an Kosten bezahlt. Nächstes Jahr fallen nochmal mehr als 4000€ an. Diese möchte ich im Jahr 2016 noch als Sonderausgaben absetzen . Was muss ich vom Zahnarzt anfordern, so dasss ich heuer noch eine Zahlung von 4000€ leisten kann und diese steuerwirksam als außergewöhnliche Belastung absetzen kann?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Z.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Grundsätzlich gilt:
Hat ein Steuerpflichtiger zwangsläufig größere Aufwendungen als die meisten anderen Steuerzahler mit ähnlichem Einkommen und Vermögen sowie gleichem Familienstand, dann liegen außergewöhnliche Belastungen vor.
Als zwangsläufig gelten Aufwendungen, die sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht vermeiden lassen und den Umständen nach notwendig sind. Außerdem dürfen die Aufwendungen einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.
Falls ein besonderes Ereignis Sie zu Ausgaben zwingt, die Sie selbst endgültig zu tragen haben, gelten Sie für den Gesetzgeber als „belastet“.
Die Belastung tritt in der Regel zum Zeitpunkt der Zahlung ein!
Das heißt in Ihrem Fall: Lassen Sie sich die Rechnungen für Ihre Aufwendungen auf jeden Fall in diesem Jahr geben und gleichen diese auf jeden Fall in diesem Jahr noch aus. Dann können Sie sämtliche Zahnarztkosten abzgl. der zumutbaren Belastung in diesem Jahr geltend machen. Wenn Sie im nächsten Jahr wiederum Aufwendungen für den Zahnarzt geltend machen, wird die zumutbare Belastung für 2017 von Ihren Aufwendungen abgezogen.
Denn:
Weil Ihre zumutbare Eigenbelastung jedes Jahr neu berechnet wird, müssen Sie jedes Jahr aufs Neue die finanzielle Grenze überschreiten. Liegen Sie über Ihrer zumutbaren Belastungsgrenze, wirkt sich jeder einzelne Euro steuerlich aus. Liegen Sie allerdings nur einen Cent unter Ihrer Eigenbelastung, können Sie nichts absetzen.
Deshalb: Sammeln Sie alles, was als außergewöhnliche Belastung gilt zum Beispiel auch Aufwendungen für Brille, Medikamente, Arztkosten und setzen Sie Ihre Kosten auf einen Schlag ab.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener
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vielen Dank für Ihre Antwort.
Bedeutet das dann konkret wenn ich heuer für eine Zahnbehandlung welche 2017 abgeschlossen wird in 2016 noch eine Vorauszahlung leiste ist dies in 2016 steuerwirksam? Mit dem Zahnarzt muss ich dazu eine Vereinbarung über eine Vorauszahlung schließen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
A. Z.
nachfolgend auf Ihre Anfrage habe ich Ihnen einen Aufsatz zu dieser Thematik beigefügt. Hierbei handelt es sich um ein Finanzgerichtsurteil, nicht ein BFH-Urteil.
Dazu der
PRAXISHINWEIS:
Eine Festkostenvereinbarung könnte als wirtschaftlich vernünftiger Grund für eine Vorauszahlung der gesamten Kosten anzuerkennen sein, wenn sich das genaue Ausmaß der Behandlung noch nicht mit hinreichender Sicherheit absehen lässt und dem Steuerpflichtigen dadurch das Risiko genommen wird, dass die Kosten höher werden als geplant.
Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt!
Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage.
MfG
J.Klüsener