Absetzung Handwerkerleistungen bei Renovierung vor Umzug
Fragestellung
Ich wohne z.Z. in einer Mietwohnung und habe eine Eigentumswohnung für Selbstnutzung erworben, die ich vor dem Umzug zunächst renovieren lasse.
Kann ich die Handwerkerleistungen für die Renovierung der Eigentumswohnung steuerlich absetzen, obwohl ich dort noch nicht wohne? Falls ja, was ist diesbezüglich zu beachten (Rechnungen, Ummeldung, ggf. Hinweis auf Urteile) Für die Berücksichtigung noch in 2017 würde das Datum der Zahlung gelten?
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Antwort von Steuerberater FBf.IStR Marc Ehlers
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Die Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird.
Zu Ihren geplanten Umzug stellt das anliegende Schreiben des Bundesfinanzministeriums klar, daß auch der von Ihnen genannten Maßnahmen begünstigt sind.
Die Zahlung muss, wie Sie schon richtig vermuten in 2017 stattfinden. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Haben Sie weitere Rückfragen, dann nutzen Sie gerne die Kommentarfunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Ehlers
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