Abrisskosten
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im letzten Jahr ein Grundstück mit einer Immobilie erworben, mit dem Ziel das Haus herzurichten und zu vermieten.
Es stellte sich aber heraus, das eine Sanierung nicht möglich war, so dass unvermeidlich abgerissen werden musste.
Anschaffungs-, Notar- und Abrisskosten sind nun angefallen.
Wie ist hier die steuerliche Behandlung. Können wir überhaupt etwas steuerlich geltend machen und wenn ja was und wie viel?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Robert und Annica L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo Annica, hallo Robert!
Grundsätzlich sind die entstandenen Kosten für die Anschaffung sowie die Notar- und Abrisskosten steuerlich zu berücksichtigen, wenn Sie zukünftig das neue Gebäude vermieten.
Es wird sich die Frage stellen, welchen Bereich sind diese Kosten zuzurechnen: Grundstück (schlechteste Variante), Haus (Abschreibung über 50 Jahre, ist ok) oder sofort abzugsfähige Werbungskosten (eher unwahrscheinlich, aber besonders interessant).
Aus meiner Sicht wird es darauf hinauslaufen, die Kosten dem neuen Gebäude zuzurechnen. Unter dem folgenden Link http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2010/hin6.4.html wird das Ganze sehr gut erläutert. Alternativ hänge ich Ihnen eine PDF Datei an.
Entscheidend wird sein, was am ehesten für das Finanzamt plausibel erscheint. Tendenziell meine ich, dass es unproblematisch sein wird, im Sinne der Nummer 3 a zu argumentieren. Auch eine Sofortabschreibung / volle Werbungskosten / Betriebsausgaben schließe ich nicht aus. Aber dafür ist die Gesamtkonstellation und zukünftige Nutzung zu betrachten.
Herzliche Grüße und frohe Ostern
Ralph Arens
Steuerberater aus Bielefeld
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