Abrechnung Handwerkervertrag
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bzgl. einer Endabrechnung für eine neue Gastherme habe ich folgende Frage:
Laut Angebot sollte die Montage 1440 € netto kosten ( 1 Fachmann plus 1 Helfer ).
Nach Durchführung der Arbeiten wurde genau dieser Betrag abgerechnet, obwohl nur 1 Fachmann 12 Std. gearbeitet hat. Ich halte die Montagekosten für zu hoch angesetzt.
Lohnt sich eine rechtliche Auseinandersetzung diesbezgl. ?
P.S.: Ich bin rechtsschutzversichert, Endabrechnung anbei !
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Eingangs möchte ich mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in die ursprünglichen Vertrags- bzw. Auftragsunterlagen nicht möglich.
Grundsätzlich haben Sie einen Werkvertrag geschlossen. Aus dem sind Sie zur Zahlung der vereinbarten Vergütung und der Monteur zur Erbringung des vereinbarten Werks verpflichtet.
Es kommt nun darauf an, wie man die Vereinbarung über die zu erbringenden Montageleistungen auslegt. Da der Aufrag nicht vorliegt, ist dies schwer zu sagen. Wenn man das Abnahmeprotokoll betrachtet, dann sind dort 1.440,00 Euro für die Montage angesetzt. Eine Angabe, dass die Montagefirma diese Kosten nur bei zwei Handwerkern hat, ist nicht ersichtlich. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass, selbst wenn zwei Monteure eingeplant waren, die Anzahl der benötigten Montagestunden aber nicht reduziert wird, wenn nur ein Monteur diese erbringt. Da die Anzahl der Montagestunden sich auch bei einem Monteur nicht ändern sollte, sollten unabhängig davon, wie viele Monteure die Leistung erbringen, die Kosten sich nicht ändern und daher 1.440,00 Euro anfallen. Diese Vergütung wäre nach Abnahme fällig und zu zahlen.
Ich bedauere, dass ich keine positivere Antwort für Sie haben. Ich hoffe dennoch, dass ich Ihnen weitergeholfen habe. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten auftauchen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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bedeuten wuerden ? Das ueberschreitet ja den normal ueblichen Handwerkslohn um mehr als 50 % !
LG
H.Mehring
vielen Dank für die Nachfrage:
Pauschal kann das so nicht gesagt werden. Es kommt eben auf die im Einzelfall getroffene Vereinbarung an, daher kann dies ohne die Einsicht in den Vertrag bzw. Auftrag nicht nicht abschließend beurteilt werden. Wen konkret eine Anzahl von Stunden vereinbart worden ist und es kommt ein Betrag in Höhe von 1.440,00 Euro heraus, dann können Sie natürlich die geleisteten Stunden anzweifeln, wenn nicht so viele erbracht wurden. Außerdem kann ein Stundenlohn pro Stunde auch zur Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit führen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
Ich habe es gerade hochgeladen.
LG
H.Mehring
ich habe mir das Angebot noch einmal angeschaut. Darin sind die einzelnen Montageleistungen aufgeschlüsselt und dafür ein Gesamtpreis angegeben. Eine Abrechnung nach Personen oder Stunden ist nicht vorgesehen gewesen, sondern eine für die Gesamtleistung "Montage" für 1.440,00 Euro. Daher ist die Rechnung meiner Ansicht nach nicht überhöht. Es würden bei einer Rechtsverfolgung geringe Erfolgsaussichten bestehen. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positivere Nachricht geben kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen dennoch weiterhelfen.
Mit freundlich Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)