Ablehnung einer Landgerichtsklage in Dessau, hin zum Landgericht Landhut
Fragestellung
Ich entwickle und verkaufe seit über 20 Jahren Fütterungs-Stationen für Pferde. Eine solar-betriebe Heu-Station verkaufe ich seit
7 Jahren. Vor über 3 Jahren habe ich für eine Tierärztin (Raguhn) 2 spezielle Stationen gebaut und ausgeliefert. Aufgebaut und in Betrieb genommen hat die Tierärztin die beiden Stationen selbst.
Seit dieser Zeit gibt es Ärger, weil Dinge als mangelhaft dargestellt wurden, die sie selbst verschuldet hat. Ausbesserungen dieser Schäden kamen nie zustande, weil diese immer von ihr bzw. ihrer sehr geschickten RAin abgeblockt wurden.
Vor Monaten landete das Ganze beim Amtsgericht Bitterfelde , als selbständiges Beweisverfahren, weil man einen Sachverständigen hinzuziehen wollte.
Es ergab wieder keine Einigung, obwohl ich selbst im Jan. 2019 vor Ort war und die verwahrlosten Maschinen ansehen mußte. Wieder wurde eine Reparatur durch uns vorgeschlagen, die aber abgelehnt wurde. Das Gericht in Bitterfel schloß darauhin das Verfahren, weil keine Partei weitere Schritte wünschte.
Nun kündigte mir die RAin der Ärztin an, beim Landgericht in Dessau
Klage zu erheben.
Ein gerichtliches Verfahren dort in Dessau kann ich aus gesundheitlichen Gründen (bin 83 Jahre alt, habe seit Jahren Glaukom und habe deshalb im Nov. meinen Führerschein abgegeben) nicht verfolgen.
Außerdem meine ich, dass der Gerichtsort Landshut sein müsste, da meine Firma im Landkreis Erding (seit 1983) tätig ist.
Meine Frage :
Kann (und sollte) man nicht b e v o r die Klage in Dessau angenommen wird, jetzt sofort einen Widerspruch dagegen erheben, weil zu viele sachliche Dinge dagegen sprechen. ?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben Recht - der allgemeine Gerichtsstand wäre der Sitz Ihrer Firma, wenn Sie Beklagter wären.
Aber nach Ihrer Schilderung könnte - vorrangig zu beachtener - besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortens nach § 29 ZPO in Betracht kommen.
Danach dürfte dann der Gerichtsbezirk zuständig sein, wenn die Erfüllung am Sitz der Tierärztin gewesen ist
Hier kommt es also genau darauf an, was vereinbart worden ist:
Hat die Tierärztin die Maschine bei Ihnen gekauft, abgeholt und selbst aufgebaut (so verstehe ich Ihre Schilderung), wird auch der Erfüllungsort am Sitz Ihrer Firma liegen. Dann haben Sie Recht und das LG Erding wäre das örtlich zuständige Landgericht (wobei ein Landgericht erst bei einem Streitwert über 5000 € sachlich zuständig wäre).
Die Zuständigkeit des LG Passau wäre dann zu rügen.
Sofern es ein Verfahren vor dem Landgericht und nicht Amtsgericht ist, können SIE SELBST aber keine wirksamen Einwendungen erheben, da beim Verfahren vor dem Landgericht ANWALTSZWANG auch für Sie als Beklagten besteht. Sie brauchen also einen Rechtsanwalt.
Und dieser kann dann die örtlichen Zuständigkeit rügen.
Aber auch erst dann, wenn die Klage Ihnen zugestellt worden ist. Eine "vorbeugende Rüge" gibt es in so einem Verfahren nicht; es muss also abgewartet werden
Beauftragen Sie daher jetzt schon zeitnah einen Rechtsanwalt, da ab Zustellung der Klageschrift dann eine sehr kurze, zweiwöchige Frist beginnt, die NICHT verlängern werden kann, in der der Rechtsanwalt die Klagabweisung beantragen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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