Ablaufzeit bei Führerscheinverlust
Fragestellung
Sehr geehrte Herr Pilarski,
ich habe zuletzt meinen Führerschein im September 2007 wegen Trunkenheit am Steuer verloren.
Leider habe ich (Idiot) schon vorher bereits einmal den Führerschein abgeben müssen.
Danach musste ich eine MPU machen, die ich auch bestanden habe.
Nach dem Verlust im Jahre 2007 habe ich keinen Versuch mehr gestartet, den Führerschein wieder zu bekommen.
Jetzt hat sich meine Lebenssituation grundlegend geändert (Haus, Frau, Kind, Hund etc :-)) und ich befasse mich wieder mit dem Thema. Bei Recherchen im Internet lese ich immer wieder, dass nach 10 Jahren plus 5 Jahre ein neuer Führerschein in jedem Falle ohne MPU möglich ist.
Da nach insgesamt 15 Jahren die Delikte gelöscht werden.
Stimmt das? Und müsste ich dafür etwas in die Wege leiten?
Viele Grüße,
B.K.
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist es möglich, nach spätestens 15 Jahren, da die längsten Tilgungsfristen hier in der Regel verstrichen sind, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis sowie die Ausstellung des Führerscheins zu beantragen. Die Tilgungsfristen ergeben sich aus § 29 StVG. Sie hängen von der jeweils begangenen Tag ab. Gänzlich ohne Risiko ist das aber nicht, da es nicht ausgeschlossen ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde unter Umständen das Ablegen einer neuen Fahrprüfung von Ihnen fordern kann. Sie müssten einfach direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen und sich über das weitere Vorgehen erkundigen. Die zuständige Behörde kann von Region zu Region abhängig von ihrem Aufbau unterschiedliche sein. Dies können Sie einfach bei der Stadt erfragen, wenn Sie nicht sicher sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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