Abgrenzung Umsatzsteuer 19/16 % - Bestattungen
Fragestellung
Ein Bestattungsunternehmer organisiert eine komplette Bestattung, also Sarg, Traueranzeige, Sargschmuck, Grabschmuck, Trauerrede usw. usw.
Leistungszeitpunkt ist teilweise vor-, teilweise nach dem 30.06.2020. Der letzte Leistungszeitpunkt liegt im Juli.
Handelt es sich um eine einheitliche Leistung mit der Folge, dass die Abrechnung komplett mit 16 % erfolgt oder ist eine Aufteilung 19/16 % notwendig.
Antwort bitte möglichst mit konkreter Quelle, möglichst USt-Richtlinie bzw. BFH-Urteil.
Danke.
H.K.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Beim Wechsel des anzuwendenden Steuersatzes kommt es auf den Leistungszeitpunkt an. Wenn Sie im Rahmen eines Auftrags teilweise vor, teilweise nach dem 01.07.2020 Leistungen erbringen, so ist entsprechend aufzuteilen.
Falls bereits mit Anzahlungsrechnung o.ä. mit dem alten Steuersatz abgerechnet wurde, jedoch der neue anzuwenden ist, dann ist eine Berichtigung im entsprechenden Voranmeldungszeitraum (z.B. Juli 2020) vorzunehmen.
Grundlage hierfür ist direkt das UStG, § 27 Abs. 1 Satz 1 UStG. Ein aktuelles BMF-Schreiben zur Absenkung existiert voretst nur als Entwurf, bestätigt diese Rechtsanwendung aber genauso ("Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020"; Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens, Entwurfsfassung vom 23.06.2020). Mit einer Veröffentlichung ist noch im Juli zu rechnen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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ich glaube, Sie haben meine Frage nicht verstanden. Dass es auf den Leistungszeitpunkt ankommt, ist mir völlig klar.
Bitte lesen Sie meine Fragestellung nochmals genau durch.
Danke. H.K.
ich melde mich im Lauf des Wochenendes.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
denken Sie bitte noch an mich?
Viele Grüße
H.K.