Abfindung Steuer
Fragestellung
Hallo Herr Schenk,
Hier eine weitere Frage.
Ich war bisher angestellt, aber in 2013 zwei Monate arbeitslos und 10 Monate auf Weltreise. Im Januar 2013 habe ich eine grössere Abfindung erhalten.
Ich bin nicht-verheiratet und habe noch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, sowie aus Kapitaleinkünften.
Um möglichst viel von der Fünftel-Regelung zu profitieren, habe ich bereits folgende Massnahmen erkannt bzw. eingeleitet
- umfangreiche Renovierungen meiner vermieteten Wohnungen
- Sondervorauszahlungen für private Krankenkasse
- Abschluss einer Rürup Rente mit steuerlich höchstmöglicher Summe
- evtl. Beauftragung eines Personalberaters zur Jobsuche (aber nur wenn ich das wirklich auch inhaltlich für sinnvoll erachte, ich habe mir hierzu noch keine abschliessende Meinung gebildet)
- Anschaffung eines etwas teureren PCs (kann ich begründen, da ich aus der IT-Branche komme, wird aber wg. Abschreibung, dennoch nicht viel ausmachen).
Gibt es darüber hinaus noch Ideen, die ich bisher nicht berücksichtigt habe? Z. B. Irgendwelche Pauschalen bei Arbeitslosigkeit?
Viele Grüsse und Danke für Ihre Antwort.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Fragestellung.
Die von Ihnen geschilderten Maßnahmen sind soweit ja schon zur steuerlichen Optimierung der Abfindung eingesteuert.
Am Ende geht es darum die nicht begünstigten Einkünfte (also alles, was nicht mit der Abfindung zu tun hat) und somit das verbleibende zu versteuernde Einkommen (ohne die Abfindung) soweit nach unten hin zu beeinflussen, dass sich damit ein senkender Effekt auf die Steuer bei der Abfindung ergeben kann.
Optional wäre es möglich, durch negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (Vermietung, Gewerbebetrieb) die Wirkung der Steuerprogression erheblich zu reduzieren. Sie könnten beispielsweise, sofern dies auch wirtschaftlich Sinn macht, sich (nebenberuflich) selbständig zu machen (z.B: IT Consulting, als Einzelunternehmen). Sofern Sie in 2013 das Unternehmen aktivieren und erste kleine Einnahmen haben (echter Zufluss vorausgesetzt, z.B. 3 TEUR) , könnten Sie für im Rahmen dieses Unternehmen geplante Investitionen (gebraucht und neu), die Sie in den Jahren 14,15 und 16 vornehmen wollen. für das Jahr 2013 zusätzlich einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag einstellen (dieser beträgt bis zu 40 % der geplanten Anschaffungskosten), um somit den Grenzsteuersatz für die Abfindung nachhaltig zu reduzieren. Beim Investitionsabzugsbetrag gilt es aber auch, im Vorfeld wichtige Regeln zu beachten.
Im Optimum haben wir dann einen fünffachen Steuerhebel zu Ihren Gunsten.
Alternativ wäre auch eine Investition in eine Immobile möglich, die vermietet würde oder eine Investition in eine eigene Fotovoltaik Anlage.
Ob das alles sinnvoll ist, müssen Sie beurteilen. Sollten Sie aber nach den von Ihnen gemachten Angaben tatsächlich 10 Monate in 2013 auf Reisen sein, dürfte man annehmen, dass Sie neben der Abfindung und des Lohnes für 2 Monate ?! keine weiteren Einkünfte haben, sodass hier schon relativ günstige Rahmenbedingungen für die Besteuerung der Abfindung bestehen.
Mit den oben genannten Optionen, könnten Sie jedoch nochmals die Steuerlast senken.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich aus Verantwortung Ihnen gegenüber nicht weiter ins Detail gehen kann. Solche angeführten Steueroptimierungsmodelle müssen sehr wohl überlegt werden und dosiert sein. Ich schlage Ihnen daher vor, dass Sie sich bei Bedarf mit mir in Verbindung setzen, um Ihre Steuerpläne professionell und rechtssicher festzulegen und dann auch umzusetzen. An dieser Stelle sollten Sie sich ohne individuellen Rat nicht weiter im abstrakten Raum bewegen. Man muss bei zukünftigen Gestaltungen auch beachten, dass Sie nicht wegen der Weltreise und mangels Anwesenheit in D eine Unmöglichkeit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in 2014 ergibt, mit der Folge, dass der "künstliche Verlust" aus dem Investitionsabzugsbetrag womöglich nicht greift. Aber auch hier mein Rat: Keine Aktion ohne Expertenbegleitung. Das Geld, das Sie hier für professionellen Rat ausgeben, ist sinnvoll angelegt. Sinnlos ist es, hier zu sparen und dann einen Scherbenhaufen zu präsentieren, den noch nicht einmal der beste Steuer-Experte wieder zur Vase zusammenfügen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage soweit beantwortet zu haben, bedanke mich herzlich für Ihren Auftrag und bitte Sie, sofern Sie zufrieden sind, mir eine positive Bewertung auf yourXpert zukommen zu lassen.
Beste Grüße
Rainer Schenk
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