Abfindung in Einnahmeüberschussrechnung
Fragestellung
Guten Abend
Ich war 25 Jahre angestellt in einem Konzern. Habe parallel dazu meine Selbstständigkeit seit 2012 ausgebaut.
2015 habe ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet und eine Abfindung in Höhe von 70.000 € erhalten, welche 2017 ausbezahlt wurde. 5000€ wurden sofort vom Arbeitgeber an Steuern abgezogen.
Mein Gewinn aus der Selbstständigkeit in 2015 und 16 war ca 30.000€
Jetzt mache ich die Buchhaltung und Steuererklärung für 2017 fertig. Mein Gewinn beträgt ca 8000€
Wenn ich die Abfindung als Privateinlage (plus 10.000 € gebucht auf Januar) verbuche müsste ich laut Lexware 17.000 € Einkommenssteuer bezahlen.
Wenn ich sie als mehrjährige Ersparnis buche, sind es wenige Hundert €.
Wird dies vom Finanzamt akzeptiert ? Bzw. welche Alternativen gibt es für mich, die Einkommenssteuer in 2017 niedrig zu halten. Hilft ein sogenannter Investitionsabzug?
Ich bin 54 Jahre alt.
Vielen Dank
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie die Abfindung im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses als Angestellter (nichtselbständige Arbeit) erhalten haben, dann ist diese auch in dieser Einkunftsart zu versteuern. Es ist keine Betriebseinnahme im Rahmen der selbständigen Arbeit. Die Abfindung ist also in die Anlage N der Einkommensteuererklärung einzutragen. Hierzu solten Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben. Falls nicht, sollten Sie diesen anfordern. Die Anfindung kann im Regelfall ermäßigt besteuert werden.b
Eine Einlage des Abfindungsbetrages in das Betriebsvermögen Ihrer selsbständigen Arbeit ist zwar möglich, verändert jedoch nicht Ihren steuerlichen Gewinn. 7
Eine mehrjährige Ersparnis ist kein Fachbegriff aus dem Steuerrecht, bitte erläutern ie ggf., was Sie damit meinen.
Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags kann Ihre Steuerlast vermindern, Dies ist möglich für geplante betriebliche Investitionen (bewegliches Anlagevermögen, betriebliche Nutzung mehr als 90%), solange die betrieblichen Größenmerkmale nicht überschritten werden, was gemäß Sachverhaltsschilderung wohl der Fall ist.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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