Abfindung direkt nach Elternzeit
Fragestellung
Schönen guten Tag,
kurze Info zu meinen Daten
- Weiblich
- Angestellte länger 10 Jahre im selben Unternehmen
- Seit Mai 2019 in Eltenzeit bis 24.09.2020
- Unternehmen bietet mir eine Abfindung über 102.000€ im Anschluss an die Elternzeit an
- Vorraussichtliche Gesamteinnahmen 2020
a) Elterngeld bis Sept. = 6.500€
b) bei Annahme Abfindung ca. 6.500€ Arbeitslosengeld (Okt. bis Dezember)
Frage: Wie hoch fällt der Nettoanteil der Abfindung bei dieser Konstellation aus?
Vielen Dank
P. Nehring
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bitte beachten Sie, dass eine Steuervorausberechnung immer nur überschlägig erfolgen kann, da die genauen steuerlichen Verhältnisse nicht bekannt sind. Somit kann das Ergebnis nur eine sehr grobe Orientierung bieten.
Als Grundannahmen habe ich folgende Annahmen getroffen:
- Steuerklasse I oder IV
- 3 Kinder für die Sie kindergeldberechtigt sind, Vater hat Kontakt und beteiligt sich am Unterhalt, Freibeträge und Kindergeldanspruch werden somit zwischen den Eltern aufgeteilt
- Alleinerziehend
- Elterngeld und Arbeitslosengeld ca. 13.000 €
- Abfindung 102.000 €, ermäßigte Besteuerung, sozialversicherungsfrei (dies sollten Sie ggf. noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber abklären)
- Keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte (kein weiterer Arbeitslohn, keine Vermietungseinkünfte usw.)
- Keine weiteren dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte (keine weiteren Entgeltersatzleistungen, keine nach DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte etc.)
- Kirchensteuerpflicht 9 %
- Sonstiger Vorsorgeaufwand 1.900 € (Haftpflichtversicherung, Krankenzusatzversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Sterbegeldversichrung etc.)
- Keine weiteren nennenswerten steuerlich berücksichtigungsfähigen Sachverhalte
Daraus ergibt sich etwa eine Steuerlast von 11.900 € im Jahr.
Den Lohnsteuereinbehalt durch den Arbeitgeber schätze ich auf etwa 21.900 €. Wenn dieser höher oder niedriger ausfällt, verschiebt sich das Verhältnis zwischen Auszahlungsbetrag und Erstattungsbetrag.
Somit ergibt sich überschlägig eine Erstattung nach Einkommensteuerveranlagung in Höhe von ca. 11.000 €.
Eine Berechnungsliste ist beigefügt.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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a) Elterngeld bis Sept. = 6.500€
b) bei Annahme Abfindung ca. 6.500€ Arbeitslosengeld (Okt. bis Dezember)
Elterngeld und Arbeitslosengeld habe ich berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater