Abfindung auf KschKl Brutto-Netto
Fragestellung
Es wurde eine Abfindung (KschKl) von 1900€ Brutto vereinbart, zahlbar in 4 Raten.
Ende des Arbeitsverhältnisses 12.02.18, korrigiert nach Vergleich auf 31.03.18. Für diesen Zeitraum wurde auf die Lohnzahlung verzichtet, es gab ausschließlich die Abfindung.
Raten erfolgten von Juli - Oktober.
Wieviel Nettobetrag müsste ausgezahlt werden - 2018, Thüringen, Steuerklasse 1, nur gesetzliche Versicherung, keine Kirche, keine Kinder, SV-Beträge werden ebenfalls abgezogen...
Ich erhielt jeweils 264,52€ netto ausgezahlt, was einem Abzug für Lohnsteuer/SV von fast 50% entsprächen, was mir etwa viel vorkommt.
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Antwort von Rechtsanwalt Tim Droese, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aufgrund Ihrer Angaben zu den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Merkmalen, wäre aufgrund des Bruttgehaltes von 1900 Euro insgesamt ein Nettogehalt von ca. 1334,45 Euro auszuzahlen. In Abhängigkeit von anderen nicht bekannten und über das Jahr angefallenen Lohnfaktoren auch ein wenig mehr oder weniger.
Die Ihnen ausgezahlten Raten betragen insgesamt 1058,08 Euro.
Aufgrund dieser Differenz ist der Fehler nun zu finden.
Folgendes könnte sein:
1. Irrtümlich oder richtigerweise wurde für den Sachverhalt Steuerklasse 5 oder 6 angwandt, dann kämen nämlich ungefähr 1000,00 Euro als Auszahlungbetrag zu Stande.
2. Der Arbeitgeber hat Irrtümlich 5 Raten angenommen. Dann ergäben sich ebenfalls ungefähr der auszuzahlende Nettobetrag, dann würde aber November noch eine Rate gezahlt worden sein.
3. Der Arbeitgeber hat sich anderweitig verrechnet.
4. Der Arbeitgeber hat böswillig gehandelt.
Alle Gründe können von hier aus nicht ohne weiteres nachvollzigen werden, wobei ich zur Zeit von Nr. 1 als Grund ausgehe.
Bitte kontrollieren Sie die aufgrund der 1900 Euro erstellte Lohnabrechnung, die Sie bekommen haben müssten (Wenn nicht, sollten Sie diese anfirdern). Anhand der Abrechnung kann nachvollzogen werden, was der Arbeitgeber abgezogen hat und welche Merkmale er verwendet hat. Ist dieser Punkt geprüft und alles richtig abgerechnet, dann kann nachvollzogen werden, warum zu wenig - oder auch zu Recht - 4 mal 264,52 Euro ausgezahlt wurden.
Weiterhin ist wichtig, ob Sie während der Auszahlungszeit von einer anderen Stelle Lohn bezogen haben. Wurde hier nämlich Steuerkalsse 1 angwandt - was sicher der Fall ist -, sind alle anderen Zahlungen unter Steuerklasse 6 abzurechnen. Aufgrund des automatisierten Verfahrens, erhält der alte Arbeitgeber die Information von den Behörden automatisch. Wenn vorstehendes der Fall ist, dann ist die Auszahlung richtig. Zuviel gezahlte Steuer - im Vergleich zu Steuerklasse 1 - erhalten Sie dann im Rahmen des Jahreslohnsteuerausgleichs zurück. Sie sollten dann also unbedingt eine Steuererklärung für 2018 anfertigen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen bis hierin weiterhelfen und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Droese, LL.M.
Rechtsanwalt
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