60 Tage Regelung
Fragestellung
Guten Tag
ich arbeite in der Schweiz und wohne in Deutschland.
Der einfache Weg beträgt 94 km und eine Fahrt dauert (morgens und abends) wegen des Berufsverkehres über 1h und 30min.
Welche Möglichkeiten habe ich, um in die 60 Tageregelung zu kommen?
Freundliche Grüsse
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
meine Antwort habe ich Ihnen als Word Datei angehängt. Leider haben Sie hier wenig Spielraum. Da aber die Fahrzeit doch erheblich ist, wäre es durchaus denkbar, dass Sie in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber beruflich an Tagen soweit zeitlich beansprucht werden, dass Sie in der Schweiz übernachten müssen, da eine Rückkehr an den Wohnort nicht zumutbar ist. Am besten wäre es, wenn der Arbeitgeber dann auch für die Übernachtung sorgen könnte. Sollten Sie bei Freunden übernachten, wäre es wichtig, dass Sie das schriftlich bestätigt bekommen. Natürlich können Sie nicht willkürlich nach eigenem Gusto verfahren. Grundregel: Rückkehr nur dann nicht, wenn beruflich bedingt. Eine private Veranlassung scheidet aus.
Alles andere siehe Anlage.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen über eine separate Beauftragung gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Schenk
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