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Das bekommen Sie von unseren Rechtsanwält*innen

  • Kostenlose Erstberatung (telefonisch oder schriftlich)
  • Prüfung und Aktualisierung Ihrer AGB durch spezialisierte Anwält*innen unter Berücksichtigung der gültigen Gesetzeslage
  • Informationen zur richtigen Einbeziehung der AGB in die Verträge
  • Kostenlose Beantwortung von Rückfragen nach Prüfung und Aktualisierung der AGB
  • Optional: Prüfung weiterer Rechtstexte wie Impressum, Widerrufs- oder Rücknahmebedingungen und Datenschutzerklärung
  • Optional: Regelmäßige Aktualisierung Ihrer AGB mithilfe des AGB-Update-Service
  • Optional: Webseitentiefenprüfung - Einmalige Überprüfung Ihrer Webseite auf Rechtssicherheit
AGB prüfen lassen

Ratgeber: AGB prüfen lassen

Verfasst von
Zuletzt geprüft und aktualisiert am

(Lesezeit ca. 14 Minuten)

Sie benutzen Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind sich aber unsicher, ob diese noch immer Rechtssicherheit und Schutz vor Abmahnungen bieten? Sie möchten AGB aktualisieren und Änderungen Ihres Geschäftsmodells einarbeiten? Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine Antwort auf die Frage, ob die regelmäßige Aktualisierung von AGB erforderlich ist und erklärt, warum die Verwendung fremder AGB ohne rechtliche Prüfung mit vielen Risiken verbunden ist. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über Voraussetzungen der Wirksamkeit und des Inhalts von AGB. Nach der Lektüre wissen Sie zudem, welche Rechtsfolgen und Risiken unwirksame AGB für Ihr Unternehmen mit sich bringen und können entscheiden, ob Ihre AGB überprüft werden sollten. 

Das Wichtigste in Kürze

  • AGB müssen regelmäßig erneuert werden, um Schutz vor Abmahnungen zu bieten und Verträge nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten.
  • Wenn Sie Ihr Geschäftsmodell verändern, muss geprüft werden, ob Ihre AGB zu Ihrem neuen Geschäftsmodell passen.
  • Von der Verwendung fremder AGB (z. B. von Konkurrenten) oder selbst erstellter AGB ohne rechtliche Überprüfung ist abzuraten.
  • Nur wenn AGB unter Beachtung der Voraussetzungen des §  305 Abs. 2 BGB in den Vertrag wirksam einbezogen worden sind, finden sie auf den Vertrag Anwendung.
  • Inwieweit bestimmte Formulierungen zulässig sind, wird regelmäßig durch Gerichtsurteile konkretisiert.
  • Im schlimmsten Fall können unzulässige AGB unwirksam sein und hohe Abmahngebühren verursachen.
  • AGB bieten den Vorteil, dass sie generelle umfassende Regelungen für die vertraglichen Verhältnisse zwischen Ihnen und Ihren Kund*innen aufstellen, sodass diese bei ordnungsgemäßer Verwendung ohne weiteres Zutun in Ihre Verträge mit einbezogen werden. AGB vereinfachen nicht nur das Tagesgeschäft, sondern bilden auch das rechtliche Rückgrat für Verkäufer*innen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
  2. Müssen AGB regelmäßig aktualisiert werden?
  3. AGB Update-Service von yourXpert- Aktuelle und rechtssichere AGB zu jedem Zeitpunkt!
  4. Warum sollte man nicht fremde AGB ohne rechtliche Überprüfung verwenden?
  5. Was sind die Voraussetzungen wirksamer AGB?
    1. Wo müssen AGB stehen?
    2. In welcher Sprache müssen AGB verfasst sein?
    3. Wann sind AGB wirksam in den Vertrag einbezogen?
    4. Gelten Besonderheiten für Online-Shop-Betreiber*innen?
  6. Welche Anforderungen werden an den Inhalt von AGB gestellt?
  7. Welche AGB sind gültig?
    1. Welche Beschränkungen enthält die Inhaltskontrolle?
    2. Was besagt das Transparenzgebot?
    3. Gelten Besonderheiten bei Verträgen mit Auslandsbezug?
  8. Was sind die Rechtsfolgen und Risiken unwirksamer AGB?
  9. Fazit: Die anwaltliche Prüfung Ihrer AGB - rechts- und abmahnsicher

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen, oft auch „das Kleingedruckte“ genannt, sind die Bestimmungen, die Unternehmen für eine Vielzahl von Verträgen stellen. AGB stellen die Rahmenbedingungen auf, unter denen der Vertrag zustande kommt. Sobald eine Bedingung individuell ausgehandelt wird, treten gemäß § 305b BGB die allgemeingültigen, gesetzlichen Bestimmungen hinter die individuelle Vereinbarung zurück.

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB setzen voraus:

  1. Vorformulierte Vertragsbedingungen
  2. Für eine Vielzahl von Verträgen
  3. Die der Verwender stellt
  4. Bei Abschluss des Vertrages

Bemerkenswert ist die Tatsache, dass viele nicht wissen, dass sie AGB nutzen. Wenn zum Beispiel bei mehreren Verkäufen auf Online-Shops wie eBay oder Amazon Sätze wie „Verkauf ohne Gewähr“ oder „Gekauft wie gesehen“ verwendet werden, handelt es sich bei diesen Sätzen bereits um allgemeine Geschäftsbedingung, die potenziellen Abmahnungen ausgesetzt sind.

Um die Bedeutung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verdeutlichen


AGB sind ein häufiges Angriffsziel von Abmahnvereinen, die selbst bei leicht vermeidbaren Fehlern hohe Abmahnsummen fordern.

Müssen AGB regelmäßig aktualisiert werden?

Nur durch regelmäßige Überprüfung der AGB kann sichergestellt werden, dass die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin Ihren Anforderungen entsprechen. Vor allem, wenn sich Ihr Geschäftsmodell verändert hat und Ihre AGB auf dieses abgestimmt waren, ist in den meisten Fällen eine Anpassung erforderlich.

Darüber hinaus kann nur durch eine Aktualisierung der AGB sichergestellt werden, dass alle Klauseln weiterhin zulässig und damit wirksam sind. Schneller als gedacht, kann sich eine einst zulässige Klausel durch ein neues Gerichtsurteil oder ein neues Gesetz in eine unzulässige verwandeln. Mit der Unzulässigkeit von Klauseln gehen für den sie verwendenden Geschäftstreibenden viele Nachteile, insbesondere die Möglichkeit abgemahnt zu werden, einher. Daher sollten AGB-Klauseln regelmäßig auf ihre Zulässigkeit überprüft werden.

AGB Update-Service von yourXpert- Aktuelle und rechtssichere AGB zu jedem Zeitpunkt

Wenn Sie Ihre AGB anwaltlich von unseren Expert*innen prüfen lassen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen AGB-Update-Service hinzuzubuchen.

Mithilfe des AGB Update-Service entsprechen Ihre AGB zu jedem Zeitpunkt der aktuellen Rechtslage! Gegen ein preisgünstiges Pauschalhonorar werden Sie von Ihrem Anwalt*Anwältin über aktuelle Gesetzesänderungen, Urteile und Abmahnwellen informiert. Sind Anpassungen Ihrer AGB erforderlich, erhalten Sie rechtssichere Muster- und Formulierungsvorschläge. Durch eine laufende Überwachung Ihrer AGB bleiben Sie anhaltend gegen Abmahnungen geschützt. Für alle Leistungen des AGB Update-Service erfolgt eine anwaltliche Haftungsübernahme. Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Laufende Überwachung Ihrer AGB
  • Benachrichtigung über Ihr Geschäftsmodell betreffende Gesetzesänderungen durch Ihren Anwalt*Anwältin
  • Erstellung neuer Muster- und Formulierungsvorschläge
  • Anhaltender Schutz gegen Abmahnungen
  • Anwaltliche Haftungsübernahme für alle Update-Leistungen

Buchen Sie noch heute zusätzlich zur Überprüfung Ihrer AGB unseren AGB Update-Service. Sorgen Sie dafür, dass Ihre AGB rechtssicher bleiben und Sie nicht von der nächsten Abmahnwelle betroffen sind.

Warum sollte man nicht fremde AGB ohne rechtliche Überprüfung verwenden?

Nicht selten kopieren Geschäftstreibende ihre AGB von Konkurrenten, dieses Vorgehen ist jedoch alles andere als ratsam. Denn während individuelle und somit geschützte Inhalte für den Laien schwer zu erkennen sind, ist es für Abmahninsitutionen umso einfacher, die Kopien aufzuspüren. Darüber hinaus ist das Kopieren fremder AGB eine Urheberrechtsverletzung, die zu empfindlichen Geldstrafen führen kann.

Auch online verfügbare AGB Muster bieten keinen hinreichenden Schutz und können den unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen Branche nicht Rechnung tragen.

Wichtig


Es ist dringend davon abzuraten, selbst erstellte AGB, ohne rechtliche Überprüfung zu verwenden. Fehlerhafte Formulierungen können zu Missverständnissen mit den Kunden führen und ggf. ist der Wortlaut der AGB nicht einmal zulässig. Auch das Einbeziehen der AGB in den Vertrag kann bei Eigenerstellung Schwierigkeiten bereiten und wird in manchen Fällen vergessen. Dies hat zur Folge, dass die AGB nicht Gegenstand des Vertrags sind.

Falls Sie bisher fremde AGB verwenden, können Sie sich während einer kostenlosen Erstberatung mit unseren Rechtsanwälten*anwältinnen informieren, ob eine Überprüfung der AGB ausreicht oder ob eine Neuerstellung für Sie zielführender ist.

Was sind die Voraussetzungen wirksamer AGB?

An die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt das Gesetz einige Anforderungen, die eingehalten werden sollten.

Folgen unwirksamer AGB

Wo müssen AGB stehen?

Diese Frage beantwortet § 305 Abs. 1 Satz 2 BGB:

Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben [...] und welche Form der Vertrag hat.

Das heißt, dass es unerheblich ist, ob AGB Teil des Vertrags sind oder als zusätzliches Dokument bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Es kommt einzig und allein auf die wirksame Einbeziehung der AGB in den Vertrag an.

In welcher Sprache müssen AGB verfasst sein?

Grundsätzlich genügt es, AGB auf Deutsch zu verwenden. Wenn zum Beispiel der Vertragsschluss in einer anderen Sprache erfolgt ist, ist es empfehlenswert, die AGB in dieser Sprache zu verwenden (KG Berlin, Urteil vom 08.0.2016 – 5 U 156/14).

Info


Gerne erstellen unsere Rechtsanwälte*anwältinnen Ihre AGB auf Englisch oder weiteren Sprachen.

Wann sind die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen?

AGB Einbeziehung

Die Einbeziehung der AGB in den Vertrag ist die Voraussetzung dafür, dass die AGB überhaupt auf den Vertrag Anwendung finden. Wann eine Einbeziehung vorliegt, ist in § 305 Abs. 2 BGB geregelt:

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und

2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Demnach setzt die wirksame Einbeziehung der AGB:

(1) einen ausdrücklichen Hinweis, bzw. wenn dies nicht möglich ist, einen deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses,

(2) die Möglichkeit der anderen Vertragspartei zur Kenntnisnahme und

(3) das Einverständnis der anderen Vertragspartei voraus.

Daraus folgt, dass eine AGB-Änderung ohne Zustimmung des Vertragspartners, bzw. ohne Hinweis und Möglichkeit der Kenntnisnahme diesem gegenüber nicht wirksam werden kann.

Die Einbeziehung der AGB kann für bestimmte Rechtsgeschäfte nach § 305 Abs. 3 BGB auch im Voraus durch eine Rahmenvereinbarung erfolgen, wenn die oben genannten Voraussetzungen des § 305 Abs. 2 BGB (Hinweis auf die AGB, Möglichkeit der Kenntnisnahme und Einverständnis der anderen Vertragspartei) beachtet werden.

Darüber hinaus normiert § 305c Abs. 1 BGB einen Schutz zugunsten des*der Vertragspartners*partnerin, dass die AGB - insbesondere dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages nach - nicht gänzlich aus dem Rahmen fallen. Sogenannte überraschende Klauseln dürfen nicht verwendet werden, da mit ihnen Vertragspartner*innen weder rechnen konnten, noch mussten. Beispiele für überraschende Klauseln sind:

  • Durch Kauf einer Sache zu Abnahme weiterer, nebensächlicher Gegenstände verpflichten.
  • Hohe Abfindung bei Beendigung des Mietvertrags an Vermieter*in zu entrichten.
  • Leistung wird üblicherweise ohne Vergütung angeboten und Entgeltklausel unauffällig eingefügt, sodass von Vertragspartner*in dort nicht vermutet.
  • Ausschlussfristklauseln in Formulararbeitsverträgen.

In der Rechtsprechung wird dies als "Überrumpelungseffekt" bezeichnet. Solche unwirksamen Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.

Zweifel bei der Auslegung zwei- oder mehrdeutig formulierter allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen gem. § 305 c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders der AGB und zugunsten des Geschäftspartners und der Kunden. Das bedeutet, dass ein Gericht eine zweideutige Klausel immer zugunsten derjenigen Partei auslegen würde, die die AGB nicht gestellt hat. Der AGB-Steller hat also das Nachsehen, wenn die AGB nicht auf das jeweilige Geschäftsmodell oder die Besonderheiten der angebotenen Waren oder Dienstleistungen ausgerichtet wurde. Ist es unklar, wer die AGB gestellt hat, dann gilt im Zweifel immer ein*eine Unternehmer*in als der*die AGB-Steller*in.

Gelten Besonderheiten für Online-Shop-Betreiber*innen?

Für Online-Shop-Betreibende bedeutet dies konkret, dass sie bei Vertragsschluss ausdrücklich auf Ihre AGB hinweisen müssen und dabei der anderen Partei die Möglichkeit geben müssen, die AGB als PDF, auf der Seite des Online-Shops oder auf andere Weise einsehen zu können. Wenn die andere Partei Ihre AGB einsehen kann, muss der Betreibende des Online-Shops nicht beweisen, dass die andere Partei tatsächlich die AGB zur Kenntnis genommen hat.

Info


Wenn Sie Fragen bezüglich der richtigen Einbeziehung haben, können Sie diese bei der Buchung des Produkts „AGB prüfen lassen“ stellen. Unsere Rechtsanwälte*anwältinnen beraten Sie hierzu, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

Welche Anforderungen werden an den Inhalt von AGB gestellt?

Der Inhalt der AGB unterscheidet sich je nach Branche und soll Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Einen Pflichtinhalt gibt es nicht. Erkundigen Sie sich bei bestenfalls bei einem Anwalt*Anwältin, was erforderlich ist, um Ihre AGB optimal auf Ihre Geschäftsbeziehungen abzustimmen. Üblicherweise enthalten kostenlose Muster wichtige Klauseln nicht.

Mögliche Regelungen können getroffen werden hinsichtlich:

  • Mängelhaftung
  • Zahlungs- und Lieferbedingungen
  • Gewährleistungsrecht
  • Gerichtsstand
  • Urheberrecht
  • Kündigungs- und Rücktrittsrecht

Welche AGB sind gültig?

Damit AGB gültig sind, müssen sie der Inhaltskontrolle nach den §§ 307-309 BGB und den Anforderungen des Transparenzgebots nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB entsprechen. Daneben sind europarechtliche Vorgaben zu beachten.

Welche Beschränkungen enthält die Inhaltskontrolle?

Daneben müssen die Klauseln auch den Voraussetzungen der Inhaltskontrolle §§ 307 ff. BGB entsprechen. Die §§ 308-309 BGB gelten zwar nach § 310 Abs. 1 BGB nur beschränkt für AGB gegenüber Unternehmern, jedoch werden die Wertungen dieser Paragrafen im Rahmen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB auf Verträge zwischen Unternehmen übertragen.

Beispiele zu unwirksamen Klauseln:

Nach § 309 Nr. 7 BGB sind AGB-Klauseln wie „Die Haftung ist ausgeschlossen“ regelmäßig unwirksam. Grund hierfür ist, dass die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei groben Verschulden nicht wirksam ausgeschlossen werden kann. Zwar ist eine Begrenzung der Haftung bei anderen Schäden wegen fahrlässiger Pflichtverletzung möglich, aber bei der Formulierung muss sehr genau vorgegangen werden. Es ist also immer ratsam, hiermit einen Anwalt*Anwältin zu beauftragen.

Auch pauschalisierter Schadensersatz ist in AGB mit Vorsicht zu genießen. Zwar ist der pauschalisierte Schadensersatz möglich, aber nur den Bedingungen des § 309 Nr. 5 BGB. So ist dem anderen Vertragsteil zum Beispiel ausdrücklich zu gestatten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Auch hier bietet nur die anwaltliche Beratung Sicherheit vor unwirksamen Klauseln.

Eine Klausel, die ein Aufrechnungsverbot enthält, ist häufig unzulässig (BGH VII ZR 209/07). Ein Beispiel für eine aus diesem Grund unzulässige Klausel ist „Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen Forderungen zulässig“. Anwälte*Anwältin könnten rechtssichere und wirksame Klauseln für Sie formulieren.

Darüber hinaus sind sog. salvatorische Klauseln regelmäßig unwirksam. Während sie im Geschäftsverkehr mit Verbraucher*innen grundsätzlich unzulässig sind, ist bei Unternehmensgeschäften die Wirksamkeit von einer präzisen Fassung der Klausel abhängig. Für Ihre Sicherheit sollten Sie auch diesbezüglich einen Anwalt*Anwältin hinzuziehen.

Was besagt das Transparenzgebot?

Das Transparenzgebot setzt laut § 307 Abs. 1 S.2 BGB voraus, dass die AGB klar und verständlich sind. Wenn die AGB unklar formuliert sind, geht dies nach § 305c Abs. 2 zulasten des Verwenders: Die AGB-Klausel wird in der „kundenfeindlichsten“ Weise interpretiert. Daher sind missverständliche Klauseln häufig unzulässig.

Zum Beispiel verstößt eine Klausel zur automatischen Verlängerung eines Vertrags laut BGH gegen das Transparenzgebot,

wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig feststeht, bis wann die Kündigung zur Abwendung der Verlängerung spätestens ausgesprochen werden muss.“

(BGH, Urteil vom 28. März 2018 -XII ZR 18/17)

Ein Verstoß führt jedoch nicht direkt zur Unwirksamkeit. Es ist eine Abwägung der Umstände durchzuführen, bei der sich eine unangemessene Benachteiligung des*der Vertragspartners*partnerin ergeben muss.

Gelten Besonderheiten bei Verträgen mit Auslandsbezug?

Zusätzlich sind im Handel mit Auslandsbezug, an dem beispielsweise Vertragsparteien aus anderen Mitgliedsstaaten beteiligt sind, Besonderheiten zu berücksichtigen. So hat der EuGH in Bezug auf die Rechtswahl in AGB gegenüber Verbraucher*innen festgestellt,

„dass eine [...] Klausel, [...] nach der auf einen auf elektronischem Weg mit einem Verbraucher geschlossenen Vertrag das Recht des Mitgliedstaats anzuwenden ist, in dem der Gewerbetreibende seinen Sitz hat, missbräuchlich ist, sofern sie [dem Verbraucher] den Eindruck vermittelt, auf den Vertrag sei nur das Recht dieses Mitgliedstaats anwendbar[...].“

(EuGH Rs. C-191/15 – Amazon)

Das bedeutet, dass bei einem Vertrag mit einem*einer Verbraucher*in eine Rechtswahl zugunsten des Rechts des Staates, in dem der Gewerbetreibende seinen Sitz hat, unzulässig ist, wenn nicht angegeben wird, dass der*die Verbraucher*in alternativ das Recht seines Wohnsitzstaates wählen darf.

Was sind die Rechtsfolgen und Risiken unwirksamer AGB?

Wenn AGB nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, dann haben sie keinerlei Auswirkungen auf den Vertrag und gelten nicht. Anders stellt es sich dar, wenn AGB Teil des Vertrags geworden sind, aber unzulässige Klauseln beinhalten. Inwieweit unzulässige Klauseln wirksam bleiben können, ist unter Beachtung des Verbots der sog. geltungserhaltenden Reduktion (EuGH Rs. C-377/14) zu bestimmen. Dieses Verbot bestimmt, dass wenn eine Klausel unzulässig ist, diese nicht auf einen noch zulässigen Inhalt reduziert werden und dann in der reduzierten Form wirksam fortbestehen darf. Grundsätzlich wird bei teilweise unzulässigen Klauseln, die gesamte Klausel unwirksam, außer die Klausel kann z. B. durch das Weglassen bestimmter Wörter von dem unzulässigen Teil befreit werden (sog. Blue-Pencil-Test). Soweit die Klausel unwirksam ist, wird sie durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Die eingreifenden gesetzlichen Bestimmungen sind unter Umständen sehr restriktiv und einschneidend. Selbst wenn gesetzliche Bestimmungen dort eingreifen, wo AGB-rechtliche Bestimmungen nicht gelten, so hat der Gesetzgeber nicht jegliches Unternehmenskonzept im Jahr 1900 in Betracht ziehen und gesetzlich normieren können. Es kann somit auch einfach die durch die AGB gewollte Regelung in diesem Bereich entfallen.

Unabhängig von der Einbeziehung in den Vertrag sind unzulässige AGB für den Verwender in jedem Fall unvorteilhaft, denn fehlerhafte AGB sind laut dem BGH wettbewerbswidrig (BGH, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 45/11). Daher sind fehlerhafte AGB Zielscheibe von Abmahnvereinen, die eine Abmahnung im Durchschnitt 1.496 Euro kosten lassen (Trusted Shops Studie: „Abmahnungen im Online-Handel“, 2021). Je schwerwiegender der Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, desto höher die Abmahnsumme.

Fazit: Die anwaltliche Prüfung Ihrer AGB - rechts- und abmahnsicher

Wenn es länger zurückliegt, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erstellt wurden oder Sie selbst die AGB erstellt haben, sollten Sie Ihre AGB von einem unserer zertifizierten Rechtsanwälte*anwältinnen prüfen lassen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass sich Fehler und veraltete Klauseln darin finden, ist hoch und kann teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen zur Folge haben.

Wenden Sie sich deshalb rechtzeitig an einen der qualifizierten Rechtsanwälte*anwältinnen, die Ihnen auf yourXpert zur Verfügung stehen. Hier sind Ihre AGB in den besten Händen und werden zu einem fairen Festpreis rechts- und abmahnsicher aktualisiert. Dabei prüft und ergänzt der Rechtsanwalt*anwältin Ihre AGB um alle erforderlichen Klauseln und stellt sicher, dass die AGB der aktuellen Rechtslage entsprechen.

Gut zu wissen


Auf yourXpert ist nicht nur die Prüfung deutschsprachiger AGB möglich, es stehen Ihnen auch Expert*innen z.B. für englischsprachige AGB zur Verfügung. Falls Sie noch keine AGB benutzen, können Sie auf unserer Seite "AGB erstellen lassen" auf Ihre Bedürfnisse angepasste AGB von einem*einer Anwalt*Anwältin erstellen lassen.

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Das sagen unsere Kund*innen

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23.12.2024
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17.12.2024
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FAQ: Häufige Fragen über AGB

Wie läuft eine AGB-Überprüfung durch yourXpert ab?

  1. Sie stellen Ihren Auftrag für die Überprüfung Ihrer AGB online ein (inkl. Ihrer Kontaktdaten).
  2. Ein*e passende*r Rechtsanwält*in wird sich i.d.R. mit Ihnen per E-Mail oder Telefon in Verbindung setzen, um letzte Detailfragen bzgl. Ihres Geschäftsmodells zu klären.
  3. Der*die Rechtsanwält*in überprüft binnen der gesetzten Frist Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sendet Ihnen die aktualisierten AGB per E-Mail und/oder über Ihren yourXpert-Account zu.
  4. Sie haben die Möglichkeit, kostenlose Rückfragen zu stellen. Unsere Anwält*innen führen eventuell erforderliche letzte Anpassungen der AGB durch.

Durch wen erfolgt die Prüfung der AGB?

Die Überprüfung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von zertifizierten Rechtsanwält*innen des mehrfachen Testsiegers yourXpert im Bereich Online-Rechtsberatung vorgenommen. Sie können alle Anwaltsprofile und deren Qualifikationen hier einsehen.

Welche Leistungen enthält die Überprüfung der AGB?

Die AGB-Überprüfung enthält folgende Leistungen:

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Prüfung und Aktualisierung Ihrer AGB durch spezialisierte Anwält*innen unter Berücksichtigung der gültigen Gesetzeslage
  • Informationen zur richtigen Einbeziehung der AGB in die Verträge
  • Kostenlose Beantwortung von Nachfragen nach Prüfung und Aktualisierung der AGB
  • Optional: Prüfung weiterer Rechtstexte wie Impressum, Widerrufs- oder Rücknahmebedingungen und Datenschutzerklärung
  • Optional: Regelmäßige Aktualisierung Ihrer AGB mithilfe des AGB-Update-Services
  • Optional: Einmalige Webseitentiefenprüfung

Des Weiteren sind in den Paketen Essential und Premium weitere Zusatzleistungen enthalten, wie beispielsweise ein Abmahnradar.

Weitere Informationen finden Sie in der oben stehenden AGB-Leistungsübersicht.

Welche Vorteile bietet mir der AGB-Update-Service?

Mit dem AGB-Update-Service entsprechen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit der aktuellen Rechtslage! Der Online-Handel (E-Commerce) ist eine der am stärksten von gesetzlichen Neuerungen und Änderungen betroffenen Branchen. Aber auch andere Geschäftsmodelle und Branchen sind von der ständig fortschreitenden Rechtsprechung und schädlichen Abmahnwellen betroffen.

Für Unternehmer*innen ist es heutzutage ein Muss, die AGB rechts- und abmahnsicher zu halten. Sie werden von unseren Anwält*innen über Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechungen, die Ihr Geschäftsmodell betreffen, sowie auch über aktuelle Abmahnwellen informiert. Durch die laufende Überwachung garantieren wir Ihnen einen dauerhaften Schutz. Profitieren Sie von unserem AGB-Update-Service und vermeiden Sie hohe Abmahnkosten. Für alle Leistungen des AGB-Update-Service besteht eine anwaltliche Haftungsübernahme.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Laufende Überwachung Ihrer AGB
  • Benachrichtigung über Ihr Geschäftsmodell betreffende Gesetzesänderungen durch unsere Anwält*innen
  • Erstellung neuer Muster- und Formulierungsvorschläge
  • Anhaltender Schutz vor Abmahnungen
  • Gesetzliche Anwaltshaftung für alle Update-Leistungen

Was kostet die Prüfung meiner AGB?

Bei der Prüfung Ihrer AGB handelt es sich um eine individuelle Leistung, die einzeln berechnet wird. Die Anwaltskosten für die Überprüfung der AGB variieren dementsprechend. Holen Sie sich individuelle Preisangebote von unseren Rechtsanwält*innen ein - kostenlos und unverbindlich. Nach Durchsicht Ihrer AGB teilen Ihnen unsere Anwält*innen nach geschätztem Umfang und Arbeitsaufwand einen Festpreis mit.

Was kostet der AGB-Update-Service?

Sie erhalten von unseren Rechtsanwält*innen ein individuelles Angebot, welches den AGB-Update-Service beinhaltet. Dieser wird individuell auf Sie und Ihre AGB abgestimmt.

Der Preis für den AGB-Update-Service ist monatlich per Lastschrift zahlbar. Als kleines Dankeschön stellen wir Ihnen den AGB-Update-Service für zwei Monate kostenlos zur Verfügung. Nach der Mindestlaufzeit von sechs Monaten ist der Update-Service monatlich kündbar.

Abmahnung aufgrund fehlerhafter oder falsch erstellter AGB – wer haftet?

Wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von unseren Anwält*innen für Ihr Unternehmen geprüft und aktualisiert und Sie erhalten aufgrund fehlerhafter AGB eine Abmahnung, greift die gesetzliche Anwaltshaftung. Der*die Anwält*in bzw. die Versicherung des*der Rechtsanwält*in haftet demnach für die Falschberatung.

Die Haftungsübernahme erstreckt sich auf die juristische Richtigkeit der AGB zum Zeitpunkt der Überprüfung und Übermittlung des Prüfergebnisses an den Kunden. Durch unseren AGB-Update-Service wird diese Haftungsübernahme auf den Zeitraum des gebuchten Update-Services erweitert. 

Welche Informationen benötigen unsere Anwält*innen für die Prüfung der AGB?

Für die Prüfung und Aktualisierung Ihrer AGB werden folgende Informationen benötigt:

  • Informationen zu Ihrem Unternehmen
  • Vorhandene AGB
  • Website-URL (falls vorhanden)
  • Ihre Kontaktdaten, damit unsere Anwält*innen Sie für eine Abstimmung offener Punkte eventuell auch telefonisch kontaktieren kann 

Wann kann ich mit dem Prüfbericht rechnen?

Bei der Prüfung Ihrer AGB handelt es sich um eine individuelle Leistung. Nach Durchsicht Ihrer AGB teilen Ihnen unsere Anwält*innen nach geschätztem Umfang und Arbeitsaufwand eine garantierte Bearbeitungsdauer mit. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Überprüfung und Überarbeitung von AGB und Rechtstexten beträgt jedoch weniger als 5 Werktage.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Auf yourXpert stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Klarna Sofortüberweisung (Online-Banking)
  • Kreditkarte (VISA, MasterCard)
  • PayPal
  • Vorkasse
  • Lastschrift
  • Rechnung

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Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten Vorkasse, Lastschrift und Rechnung nicht für alle Aufträge geeignet sind. Sollten Sie eine dieser drei Zahlungsarten bevorzugen, wenden Sie sich bitte VOR der Beauftragung an unseren Kund*innenservice unter 0761 21 609 789-0 oder service@yourxpert.de. Dieser steht Ihnen Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Hierbei können Sie klären, ob die gewünschte Zahlungsart für Ihren Auftrag geeignet ist, beziehungsweise ob wir Ihnen diese in Ihrem Fall anbieten können.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zu den Zahlungsarten.

Wer kann meine Anfrage lesen? Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?

Lediglich Sie und Ihr*e Anwält*in können Ihren Auftrag einsehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar.

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